Sehr geehrte Experten,
Ich habe über ein Forum ein gebrauchtes Kamera-Objektiv angeboten zudem sich prompt ein Käufer gefunden hat. Ein Kaufpreis wurde ausgehandelt und ich habe mich bereit erklärt, dass Objektiv zu versenden „sobald der Kaufpreis“ auf meinem Konto eingeht.
Der Käufer überwies mir allerdings nicht den vollen Betrag.
Zunächst dachte ich der Restbetrag würde ncoh eingehen und wartete ab. 4 Tage nach Abschluss des Kaufvertrages schrieb ich den Käufer mit dem Hinweis an, dass ein Betrag eingegangen, dieser allerdings nicht vollständig sei.
Der Käufer antwortete, wie ich nun um Centbeträge verhandeln wolle nachdem ich meiner Pflicht den Gegenstand nicht gleich verschickt zu haben nachgekommen sei und er im Zuge dessen jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten wolle.
Ich antwortete mit dem Hinweis, dass er die vorangehende Pflicht, den vereinbarten Kaufpreis zu überweisen nicht erfüllt habe und bestand weiterhin auf die Überweisung des Restbetrages. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kam für mich nicht in Frage.
Nach einiger Diskussion erhielt ich eine Nachricht mit dem Hinweis er habe den Restbetrag überwiesen, ich solle jetzt meiner Pflicht nachkommen und insofern ein von mir nicht genannter Mangel am Gegenstand vorhanden sei, ich Post von seinem Rechtsbeistand bekommen würde.
Zum wesentlichen:
Im Angebot schreibe ich „keine Gebrauchsspuren an der Linse“ und am Objektiv. Nun kann es (wie bei jedem gebrauchten Objektiv) sein, dass wenige Staubpartikel auf der Linse liegen. Desweiteren ist an der zum Objektiv dazugehörigen, separaten Sonnenblende ein leichter Kratzer (auch üblich bei gebrauchten Objektiven). Diese zwei üblichen und wirklich geringen „Mängel“ habe ich nicht im Angebot erwähnt.
Zur Frage:
Reichen diese „Mängel“ allein aus um vom Kauf zurückzutreten, obwohl diese keinerlei Einschränkung in der Nutzung des Gegenstandes bedeuten und im Falle des Staubs leicht zu beseitigen sind? Reichen Sie für Schadensersatz?
Vielen Dank für jegliche Antwort!