Rücktritt vom Kaufvertrag (Möbelkauf)

Hallo,

mal folgenden Fall angenommen:
Person A geht öfter in ein Möbelhaus und lässt sich bspw. zu einer Sitzgruppe beraten. Über Preise wurde dabei nie im Detail gesprochen, eher um so Dinge wie Anzahl Stühle, Leder oder Stoff usw.
Offen ist vor allem das Thema Bezug, da Person A auf keinen Fall einen tierischen Bezug haben möchte. Also empfiehlt der Verkäufer eine Art Kunstleder. Nach dem dritten Besuch geht plötzlich alles ganz schnell und der Verkäufer legt ihm ein Kaufvertrag vor. Person A unterschreibt.

Daheim fällt Person A eine kleine Werbung auf der Kaufvertragsmappe auf, dass man eine 360 tage Geld zurück Garantie hat, wenn einem der identische Artikel woanders günstiger angeboten wird. Man erhält die Differenz ausbezahlt. Neugierig macht sich Person A über Internet her und siehe da, woanders gibt es wohl mehr für das Geld. nehmen wir an, Person kann woanders über 1.000 EUR sparen.

Daneben hat Person A durch Eigenrecherche mittlerweile erfahren, dass auch in dem Kunstleder tierische Spuren enthalten sind.

Was macht Person A nun am besten? Der Kaufvertrag ist unterzeichnet, die Möbel bestellt. Aus dem Kaufvertrag aussteigen oder zurücktreten, ist ja nicht mehr möglich. Eine Änderung der Konfiguration (von Kunstleder zu Stoff durchaus noch). Jedoch möchte Person A natürlich auch noch Geld sparen.

Was sieht ihr in diesem Szenario für Möglichkeiten ?

AXL

Den vorgegebenen Weg der Bestpreisgarantie gehen.
Achtung: Das ist fast unmöglich. Es gibt oft die Einschränkung auf identische Artikel, nur aus dem stationären Handel und mit dem Ausschluss von Aktionspreisen.

Falls ein Bezug ohne Spuren tierischer Produkte vertraglich vereinbart wurde, könnte man das ja einmal ansprechen. Da sehe ich die Chancen aber schlecht, da es vermutlich nur mündlich abgesprochen wurde und man - wenn man eine solche Vereinbarung überhaupt beweisen könnte - zuerst über die Definition von „ohne Tier“ streiten wird, anschließend den Nachweis erbringen müsste, dass die gelieferte Ware davon abweicht.

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Es gibt die Möglichkeit, sich durch Konfrontation mit dem Plastikpofel, den man gewollt hat und der einem dann auch angedreht worden ist, anzufreunden oder mindestens abzufinden. Hilfreich dabei ist eine Unterhaltung mit Pete Townshend über Ersatzmaterialien aus Kunststoff:

Glück auf!

MM

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Wäre interessant, was genau als Bezeichnung im Kaufvertrag steht. ‚Veganes Leder‘ und noch so ein paar Schoten sind ein Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz (ich hatte vor Jahren mal mit recycelten Lederabfällen zu tun)

Ich vermute mal, da steht „Kunstleder“. Das ist schließlich ein gängiger Begriff auch in der Möbelbranche. Dass das dann nicht vegan genug ist, wußte garantiert nicht einmal der Verkäufer.

Gruß,
Max

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Und das alleine ist oft schon schwierig genug, weil die Ketten und Einkaufskooperationen massenhaft Handelsmarken eingeführt haben, deren Preisgestaltung man selbst flächendeckend in der Hand hat. Da wird dann gerne mal zur Vermeidung des Vorwurfs von Absprachen der ein oder andere Euro „individuell“ kalkuliert. Aber große Unterschiede, bei denen sich eine solche Bestpreisgarantie richtig lohnen würde, findet man da üblicherweis nicht. Und die großen Markenhersteller im Möbelbereich tragen ebenfalls für ein recht einheitliches Preisniveau im Handel Sorge. Die Händler wissen also ganz genau, dass sie mit einer solchen Bestpreisgarantie bei passender Formulierung kaum ein wirkliches Risiko für größere Erstattungen in größerer Zahl eingehen.

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Das steht nich nicht einmal in der Fragestellung:

„Offen ist vor allem das Thema Bezug, da Person A auf keinen Fall einen tierischen Bezug haben möchte. Also empfiehlt der Verkäufer eine Art Kunstleder.“

Kunstleder ist, selbst wenn es Spuren von Tier enthält, meines Erachtens kein tierischer Bezug.

Gruß,
Max

In der Fragestellung nicht, aber im UP dennoch:

Moin,
auch @Axl

Geht es eigentlich im Kern um eine vegane Couch? (Wahrscheinlich muss ich gleich Popcorn holen.)

Wenn ja, dann aus https://www.ispo.com/know-how/veganes-leder-alles-nur-greenwashing

Wie unterscheidet sich veganes Leder von Kunstleder?

Entgegen vieler Vermutungen handelt es sich bei veganem Leder nicht um einen Greenwashing-Trick, um Produkte besser zu verkaufen, denn es bestehen tatsächlich ausschlaggebende Unterschiede zum Kunstleder. Das Hauptmerkmal von veganem Leder ist, wie der Name schon verrät, dass die Herstellung ohne jegliche tierischen Produkte auskommt. Bei der Erzeugung von Kunstleder wird hingegen nur auf die Verarbeitung von Tierhäuten verzichtet, Knochenleim kommt trotzdem zum Einsatz.

Kunstleder ist also nicht gleich vegan. Achte deshalb genau auf die Bezeichnung, denn Kunstleder darf nur als vegan bezeichnet werden, wenn tatsächlich keine tierischen Produkte verarbeitet wurden.

Besonders Knochenleim scheint immer wieder zu Irritationen zu führen. Ein Bezug zum Tierwohl ist durchaus vorhanden, je nach Einstellung kann man mit dem Leim leben oder nicht…

-Luno

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Es ging um die Frage, was genau mit dem Verkäufer vereinbart/besprochen wurde. Und welcher Teil des UPs beschreibt die die Gespräche mit dem Verkäufer?

Offen ist vor allem das Thema Bezug, da Person A auf keinen Fall einen tierischen Bezug haben möchte. Also empfiehlt der Verkäufer eine Art Kunstleder.

Oder

Daneben hat Person A durch Eigenrecherche mittlerweile erfahren, dass auch in dem Kunstleder tierische Spuren enthalten sind.

Beantworten kann es letztendlich nur Fragesteller, aber momentan hat es seinen eigenen Postings nach nicht den Anschein, als wäre irgendwas anderes als Kunstleder vereinbart gewesen …

Gruß,
Max

Genau das ist die Frage. „Kunstleder“ und „kein tierischer Bezug“ ist nicht gleichbedeutend mit „vegan“ und „keine tierischen Spuren“. Was also hat der Fragesteller besprochen und vereinbart?

Gruß,
Max

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Warum fällt mir da gerade bloß Kirschkonfitüre ein?
:popcorn: + :beer:

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Hey, sowas von oldschool!

gnat shit smoothie - das ist das Mindeste, was hier angesagt ist!

:crazy_face:

Das geht auch bei Markenware. Es gibt z. B. Elektromarkt-Ketten, die beim Markenhersteller ein Gerät aus dessen „normalen“ Programm in grösserer Menge kaufen, dann aber nur die Modell-Bezeichnung anders lautet (der Markenname bleibt dran). Alleine das reicht dann aus, dass es nicht mehr als indentischer Artikel angesehen wird.

Einkaufskooperationen können die Preisgestaltung für deren Handelsmarken übrigens nicht so steuern wie Handelsketten, denn den Kooperationen gehören die Einzelhandesgeschäfte nicht. Die haben also nicht mehr Möglichkeiten, wie die Hersteller.

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Sagen wir es mal so, die Kooperationen sind Zusammenschlüsse der Händler und die haben ein vitales Interesse daran, sich nicht gegenseitig die Preise kaputt zu machen, wenn sie gemeinsam zu einheitlichen Preisen das Zeug einkaufen. Die dürfen sich natürlich wettbewerbsrechtlich gesehen nicht offen absprechen. Aber das muss man ja auch nicht, wenn man weiß, wie man kalkuliert.