Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Schlechtleistung (Kaufvertragsstörung - Deutsches Recht).
Bei den nachrangigen Rechten hat man nun die Wahl zwischen Minderung und Rücktritt vom Kaufvertrag (Ware geht zurück, Geld geht zurück).
Wenn man nun „Rücktritt vom Kaufvertrag“ wählt, geht ja die Ware an den Händler zurück und man bekommt das Geld wieder. Nun frage ich mich aber, welchen Wert. Bekommt man den Wert zum Kaufdatum zurück (hier: für 500 Euro vor einem Jahr gekauft) oder bekommt man den aktuellen Wert des Produktes zurück (hier: ca. 300 Euro)?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Fabi1992