Der Hersteller hat der Rückgabe eines defekten Ultrabook zugestimmt, der Händler weigert sich jedoch, die im Zusammenhand mit dem Kauf angefallenen Kosten zu erstatten (SW-Installation, erfolglose Reparatur). Ich denke, bei einer Rückabwicklung sollte der Käufer in den Stand versetzt werden, den er ohne den Kauf gehabt hat (abgesehen vielleicht von der Software selbst, die ja ggf. auf einem anderen, neuen PC laufen kann).
Wer weiss was mehr:wink:
Ich denke auch der der Händler ist dazu sogar verpflicht ,die Kosten garantiemäßig wie der Hersteller zu übernehmen ! Weigert er sich trotzdem ,würde ich zur Verbraucherzentrale gehen und ihn dort mit HIlfe der dortigen Rechtsabteilung dazu auffordern und auch belangen !.. das kostet nicht viel bei der VZ und hat Nachhaltigkeit !
freundlichst … H.Abel