Hallo,
ich habe eine Frage zum Vertragsrecht bei ebay.
Der Verkäufer VK hat einen Laptop eingestellt, der Käufer K hat ihn als Höchstbietender erworben. K hat überwiesen, VK hat den Artikel versandt.
Nach Ankunft des Artikel bei K fiel diesem auf, dass Vk in der Artikelbeschreibung einen Fehler in der Typenbezeichnung des Laptops gemacht hat, und einen zum damaligen Zeitpunkt gering teureres Modell angegeben hat Daraufhin hat K den VK darüber informiert und gefordert, das VK dem K mind. 50,- EUR zurücküberweist, da VK mit Absicht ein falsches, höherwertiges Modell angegeben hätte um bei Ebay ein höheren Gewinn zuerzielen.
VK war dieser Fehler nicht bewusst und erst bekannt, als K ihn darauf hinwies.
VK hat dies nicht mit Absicht getan, sondern aus Irrtum. VK hat daraufhin dem K angeboten, das Geld zurückzuüberweisen und von K den Laptop zurückzubekommen, da ihm 50,- Euro Differenz zwischen beiden Modellen zu hoch erschien. Da K nicht reagierten, hat VK dem K zusätzlich 20,- EUR Schadensersatz angeboten. K hat dennoch nicht reagiert.
Nach ca. 3 Monaten hat K nun ein Forderungsbüro eingeschaltet, das die 50,- Euro mit Frist einfordert. Sollte dies bis Fristablauf nicht geschehen, wird ein Anwalt eingeschaltet.
Wie soll sich VK verhalten?
-> Anfechten/ Rücktritt wegen Irrtum
-> oder zahlen?
-> welche gesetzlichen Grundlagen (BGB) gelten hier?