Rücktritt von ebay sofort kauf?

ich habe gestern kurz 4 stunden vor dem esc finale 2 tickets zum sofort kaufen bei ebay erstanden
der verkäufer schrieb ich sollte alle infos durchlesen.
diest tat ich und freute mich schon auf die tickets
dann die mail das diese in trier sind 230 km entfernt von düsseldorf sind.
nun konnte ich mir die tickets nicht hohlen kommen
ich entschuldigte mich mehrfach und er stellte sie 30 min nach sofort kauf wieder ein.

jetzt will trotzdem das geld haben weil keiner mehr die tickets haben wollte…

was nun?
ich will die tickets nicht bezahlen?
konnte sie ja nicht nutzen…
kann mir vielleicht jmd hier weiterhelfen?

ist der kaufvertrag gültig obwohl er die auktion wieder online gestellt hat?

danke schon mal im voraus

Hallo,ob er die wieder anbringt oder nicht,ist nicht dein Problem!
Wenn das ein Privatverkäufer war,gibts eigentlich keinen Rücktritt,soweit ich weiss!
Deine frage ist nicht ganz klar: warum Abholung ?
Wende dich an Ebay,wenn er nicht zurück zahlen will!

Hallo,

eigentlich steht im Angebot ziemlich weit oben direkt unter dem Preis

Versand: EUR xxx - Sparversand [Alternativ: Kostenlose Selbstabholung]
Weitere Versandarten
Alle Details zum Versandanzeigen
Artikelstandort: Berlin, Deutschland
Versand nach: Deutschland [Alternativ: Nur Selbstabholung]

Stand an der Stelle nicht, in welcher Stadt sich die Tickets befinden? Gab es an der Stelle eine falsche Angabe? Oder gab es in der Artikelbeschreibung irgendeine abweichende Angabe zum Standort?

Natürlich werden auf ebay bindende Kaufverträge abgeschlossen. Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet.

Bei einem gewerblichen Verkäufer hat ein Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht - mit wenigen Ausnahmen. Tickets gehören meist auch bei gewerblichen Verkäufern zu den Ausnahmen, bei denen kein Widerrufsrecht besteht
http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-ticket.htm
Kein Widerrufsrecht bei Eintrittskarten

Es ist aber grundsätzlich möglich, dass der Verkäufer, egal ob privat oder gewerblich, dem Käufer ein freiwilliges Widerrufsrecht einräumt. Ob das Wiedereinstellen durch den Verkäufer bedeutet, dass er dir ein freiwilliges Widerrufrecht eingeräumt hat ist mir nicht klar.

Ihr habt hier mit vereinten Kräften meiner Ansicht nach eine höchst unklare Rechtslage geschaffen.

Ob du durch das Widereinstellen der Karten aus dem Kaufvertrag raus bist oder nicht, musst du einen Anwalt fragen.

Stephanie

Hallo,
ich nehme mal an, die Karten waren nicht für das Finale, sondern das Halbfinale? Denn wenn sie für das Finale wären, wäre ja notfalls noch Zeit gewesen, die Karten zuzusenden (denn das Finale ist ja erst morgen Abend).
Stand denn nirgends im Angebot etwas darüber, wie man an die Karten kommt? Auch nicht, wenn man im Angebot auf „Versand- und Zahlungsmethoden“ klickt? Wenn das nicht der Fall ist, kann es sein, das der Verkäufer schlechte Karten hat. Aber das ist nur meine Meinung!

Ich kann keine sichere Auskunft geben, würde versuchen mit e-bay zu sprechen. Dazu auf der ebay-Seite auf „ebay kontaktieren“ (ganz rechts oben am Seitenrand) klicken.
Ich wünsche viel Glück!!

Hallo,

mit diesem Problem würde ich mich an Ebay wenden…ich kann da nichts zu sagen.

Gruß

cp

Hallo !!!

Ist eine etwas komplexe Angelegenheit: " Was sagt ebay dazu ? " Hat der Verkäufer angegeben das er noch mehrere Karten hat ? Wen nein dann hast du gute chancen weil er den Artikel wieder eingestellt hat.Wenn ja dann kann er behaupten das er nicht die an dich verkauften eingestellt hat sondern die anderen die er noch hatte. Auf alle fälle würde ich den verkäufer einen Brief von deinen Rechtsanwalt schicken.Zu 95% verzichten dann die Verkäufer auf jeden anspruch und du hast deine ruhe.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelden mit lg christian

guten abend,
zur beantwortung dieser frage müssen dieses mal leider andere ran, da kann ich dir nicht mit 100%iger sicherheit helfen. ich denke, es kommt hier auf feinheiten an, ob der kaufvertrag wirklich rückabgewickelt wurde oder ob ggfs. für seinen ausfall aufkommen mußt. so wie du die situaiton beschreibst, bist du derzeit in der zahlungspflicht. bei einem kaufvertrag kommt es nicht darauf an, ob du die sachen nutzt oder nicht. aber wie gesagt, dazu soll sich ein anwalt o.ä. äußern. sicherlich wirst du zur genauen beantwortung noch ein paar weiterführende angaben mache müssen. mit freundlichem gruß bb

Hallo,
sorry dass ich jetzt erst antworte. Das ganze ist ziemlich schwierig. Stand denn in der Auktion irgendwo etwas von Trier. Ich müsste mal die Auktion sehen, um mir mal ein Bild machen zu können.

Gruß claudi

hallo claudi

danke für deine hilfe :wink:
ja es stand in der beschreibung, er meinte ja noch nach dem kauf ob ich denn wirklich so weit fahren will, darauf hin meinte ich das ich zurücktrete und er hat die auktion wieder online gestellt. da nun niemand das ticket kaufte will er nun das geld von mir.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=27…
hier der link
ebay meinte das es schwierig ist…eigentlich habe ich einen gültigen kaufvertrag aber ducrch das wiedereinstellen kann man das auch anderes auslegen
ich soll dem verkäufer ein angebot unterbreiten das ich ihm die hälfte zahlen soll.
was denkst du dazu?
danke nochmals für die unterstützung…

schönen abend noch
franzi*

ich les das jetzt erst, weil ich nach was ähnlichem suche.
mich interessiert ob eine einigung gelungen ist.
meineserachtens ist durch den nachfolgenden e-mailverkehr beiderseits ein kücktritt vom kaufvertrag zustandegekommen. günstig, wenn man das schriftlich direkt so formuliert. wenn du ne mail hast, wo drin steht: „sorry habsch vergessen den standort korrekt einzutragen“, dann reicht das aber auch, oder zumindest eine bestätigung so ungefähr: „ja, klar, also wenn du das nicht mehr schaffst, dann hat sichs erledigt, stell ich die eben nochmal ein.“ aus sicht des verkäufers ists natürlich auch klar, dass er gern sein geld hätte, denn er hat durch dich zeit verloren, sie jemand anderem zu verkaufen.