Rücktritt von einem schwebend unwirksamen Vertrag

Hallo,
Nach § 108 ist ein Vertrag, der mit Minderjährigen geschlossen ist nur schwebend unwirksam. Es bedarf noch einer Genehmigung des Erziehungsberechtigten, um den Vertrag vollständig rechtskräftig zu machen. Bei einer Verweigerung der Genehmigung wird der Vertrag von Anfang an unwirksam.

Ist ein Brief wie dieser hier möglich/üblich, und wie warscheinlich ist es, dass die Forderungen durchkommen, und der Vertrag gekündigt wird?

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor 2 Tagen habe ich von meinem Sohn Florian D[…] erfahren, dass er eine Mahnung für den Vertrag ([NR. …]) für einen GMX TopMail Account in Höhe von 29,94 € zahlen muss. Dieser Vertrag ist gemäß § 108 schwebend unwirksam. Da ich als gesetzlicher Vertreter meine Genehmigung verweigere wird der Vertrag von Anfang an unwirksam.
Ich fordere sie also dazu auf, den mit Florian D[…] geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die bereits am […] überwiesene Monatsrate von 29,94 € an das Konto [Kontonummer] zurück zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ingrid D[…]

Hallo,

das unten Beschriebene ist sicherlich ein fiktiver Fall, denn hier wird keine Rechtsberatung vorgenommen; es droht Ihnen, dass Ihr Posting gelöscht wird.

Fa. Müller , PLZ…

Sehr geerhte,…

mein Sohn Willi, geb. ww.rr.tttt hat mit Ihnen einen Vertrag geschlossen; diesen Vertrag stimme ich nicht zu.
Soweit hierbei bereits Zahlungen geleistet wurden, sind diese unverzüglich zu erstatten.

Mfg

Nach § 108 ist ein Vertrag, der mit Minderjährigen
geschlossen ist nur schwebend unwirksam. Es bedarf noch einer
Genehmigung des Erziehungsberechtigten, um den Vertrag
vollständig rechtskräftig zu machen. Bei einer Verweigerung
der Genehmigung wird der Vertrag von Anfang an unwirksam.

Ist ein Brief wie dieser hier möglich/üblich,

na ja,…

und wie

warscheinlich ist es, dass die Forderungen durchkommen, und
der Vertrag gekündigt wird?

Entweder ist der Vertrag nicht wirksam, weil dieser mit einem Minderjährigen abgeschlossen wurde, oder er ist wirksam, und dann muß entsprechend der vertraglichen Kündigungsfristen gekündigt werden.

_Sehr geehrte Damen und Herren,

vor 2 Tagen habe ich von meinem Sohn Florian D[…] erfahren,
dass er eine Mahnung für den Vertrag ([NR. …]) für einen GMX
TopMail Account in Höhe von 29,94 € zahlen muss._

Gemäß § 108 verweige ich als gesetzlicher Erziehungsberechtigter
die Zustimmung. (kann auch so geschrieben werden ) :

Ich fordere sie also dazu auf, den mit Florian D[…]
geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen

–Sie widersprechen sich; wenn Sie gem. 108 Ihre Zustimmung verweigern, ist der Vertrag nicht wirksam geworden; wenn Sie jetzt aber die „sofortige Kündigung“ verlangen, gehen Sie ja davon aus, dass der Vertrag doch wirksam wurde,…
Fazit: Gem. §108 BGB ist ein Vertrag mit Minderjährigen nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam; es gibt allerdings auch Ausnahmen, wonach ein Jugendlicher dennoch Rechtsgeschäfte tätigen kann und darf, wenn er dies mit seinem Taschengeld bezahlen könnte.

Hier sind umfangreiche Hinweise über google zu finden.

und

die bereits am […] überwiesene Monatsrate von 29,94 € an das
Konto [Kontonummer] zurück zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ingrid D[…]

Hai!

es gibt
allerdings auch Ausnahmen, wonach ein Jugendlicher dennoch
Rechtsgeschäfte tätigen kann und darf, wenn er dies mit seinem
Taschengeld bezahlen könnte.

Gilt das auch für Dauerschuldverhältnisse wie in der Anfrage?

Der Plem

Ein Jugendlicher mit vielleicht 50€ im Monat Taschengeld wird wohl kaum einen Vertrag dauerhaft finanzieren können der knapp 30€ im Monat kostet.

es gibt
allerdings auch Ausnahmen, wonach ein Jugendlicher dennoch
Rechtsgeschäfte tätigen kann und darf, wenn er dies mit seinem
Taschengeld bezahlen könnte.

Gilt das auch für Dauerschuldverhältnisse wie in der Anfrage?

nur, wenn die leistungen teilbar sind, kann es zu einer teilerfüllung kommen und die teilleistung bewirkt wurde, §§ 110 iVm 362 I bgb.

unabhängig von den voraussetzungen des „taschengeldparagraphen“ können dauerschuldverhältnisse auch ohne „bewirken“ wirksam sein, wenn sie die voraussetzungen der §§ 112f. bgb erfüllen.

Hallo nochmal,

natürlich war das kein erfundenes Beispiel. Ich bin ein Abiturient der Mitte Mai in Wirtschaft&Recht Abitur macht. Ein Mitschülers hatte genau das Problem und hat es vor der Klasse gefragt. Die Lehrerin hat das dann als Hausaufgabe aufgegeben. Mich hat nur interessiert, wie man so einen Brief nun schreiben müsste. Wir lernen zwar immer, wer im Recht ist, aber nie, wie man so etwas in der Praxis formulieren würde! Also generell so knapp wie möglich?

Wo ich grade dabei bin kann ich ja auch mal meine Lösung überprüfen lassen:smile:
Meiner Meinung nach bekommt er sein Geld nicht wieder und muss die andere Monatsrate zahlen, weil er (17) nach § 110 das Geld zur ‚freihen Verfügung von dem Vertreter‘ hatte…
Richtig?

Hallo,

Mich hat nur interessiert, wie man so einen Brief nun
schreiben müsste. Wir lernen zwar immer, wer im Recht ist,
aber nie, wie man so etwas in der Praxis formulieren würde!
Also generell so knapp wie möglich?

Nö. Generell so richtig wie möglich. Und dazu verlässt man sich auf keinen Fall nur auf ein anonymes Posting eines Laien in einem Internetforum, völlig ohne irgendeine Quellenangabe.
Gruß
loderunner (ianal)