Rücktritt von Flug möglich, obwohl Storno lt.Tarif nicht vorgesehen ist ?

Guten Tag, Reise-Experten , 

Wir haben für den Rückflug aus dem Urlaub einen Flug gebucht, bei dem laut Reise-Bestätigung der Fluggesellschaft die Ankunft um    1955 Uhr    am Zielflughafen (Köln) ausgewiesen war.

 Zu dieser Zeit könnten wir problemlos die Rückreise an unseren Wohnort (Düsseldorf) mit dem öffentlichen Nahverkehr etc. antreten. 

Nun erscheint jedoch „unser“ Flug mit einer neuen Ankunfts-Zeit, nämlich 2305 Uhr    im Flugplan der Fluggesellschaft.

 Dies bringt uns in eine unangenehme Lage, da die Rückfahrt nach Düsseldorf mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr wie geplant möglich ist, denn zu dieser Zeit bestehen ab Köln Hbf nur noch ICE-Verbindungen ( Buchung, Reservierung etc. ).

 Diese Verbindungen kann man auch nicht planen, da man sie bei einer evtl. Verspätung des Flugzeuges auch noch verpassen kann.  

Was nun ?

Eine „normale“ Stornierung ist nach den Tarifbedingungen nicht möglich 

Eine Umbuchung ist auch nicht möglich, da unsere Fluggesellschaft keine weitere Verbindung nach Köln oder Düsseldorf anbietet. 

Eine andere Fluggesellschaft hat jedoch einen entsprechenden Flug im Angebot.  

Hat man unter diesen Umständen das Recht, vom Rückflug zurückzutreten, obwohl eine Stornierung nach den Tarif-Bedingungen eigentlich nicht möglich ist? 

Wer weiß Rat ? 
Danke im Voraus ! 
Jürgen

Hallo,

dann füttere mal eine Suchmaschine mit dem Stichwort „Fluggastrechte“.
Je nach Rahmenbedingungen des Fluges könnte evtl. ein Entschädigungsanspruch durch die Verlegung entstehen.

Allerdings finde ich von Köln-Flughafen nach D’dorf Hbf zumindest werktags auch noch um 0:04 und 1:04 Uhr Verbindungen mit dem ÖPNV auf dieser Seite:
http://busse-und-bahnen.nrw.de/fahrplanauskunft/

&Tschüß

10.12.2013 Entscheidung des Bundesgerichtshofes: Flugzeitenänderung nach Vertragsabschluss nicht möglich. Entsprechende AGB der Fluggesellschaften sind wirkungslos. Siehe auch

http://www.presseportal.de/pm/31717/2618335/bundesge…

Google Suche: höchstrichterlich änderung flugzeiten

Außerdem bei Verspätungen von mehr als 2 Stunden und bis 1500km erhält der Fluggast eine Entschädigung von 250.-, bei mehr als 3 Stunden und einer Entfernung bis zu 3500 km 400.- Euro. (EU - Verordnung 261/2004/EG)

MFG/Juergen

Danke für die Hinweise .

Eine schöne Woche wünscht

Jürgen