Rücktritt von Reparatur Auftrag in Werkstatt nach Gutachten

Hallo,

Ich hoffe mir kann jemand helfen!

Mir ist jemand ins Auto gefahren da vorfahrt missachtet. Ich bin daraufhin zum Vertragshändler und dieser hat alles in die Wege geleitet, samt Anwalt. Ich unterschrieb in der Werkstatt, diese damit zu beauftragen, das Auto zu reparieren. Bin vor 3 Tagen nochmals da gewesen für das Gutachten das habe ich heute erhalten.

Nun würde ich lieber das Geld von der gegnerischen Versicherung erhalten da es sich nur um lackschäden handelt. Kann ich dies aber nun überhaupt noch oder muss ich das Auto nun von dem Autohaus reparieren lassen? Ich meine es geht da es sich ja um einen werkvertrag handelt. Es wäre super wenn mir jemand helfen kann!

LG Simon

Hallo,
ja, du kannst den Werkvertrag kündigen. Beachte, dass der Unternehmer nach §648 BGB dennoch eine Teilvergütung verlangen darf.

Irgendwie erinnert mich das an meine ehemalige Werkstatt.
Die haben mich sehr bedrängt, dass ich denen alles überlassen soll - inklusive Beauftragung eines Anwalts. Es ging um eine kleinen Lackschaden bei klarer Lage der Haftung und ich habe freundlich abgelehnt. Dann wurde mir Schreckensszenarien aufgezeigt, die nur mit einem Anwalt verhindert werden könnten, der vom Autohaus empfohlen wurde.

Bullshit. Ob da wohl eine Vergütung ans Autohaus für die Vermittlung gezahlt wird?

Servus,

die Seitenlinien der Fam. Quandt sind vielfältig und diskret. Dem Vernehmen nach führt eine davon auch zu der einschlägig spezialisierten Kanzlei von RA Friedrich Carl-Theodor von Plytzvogul auf Groß-Knatterow.

Schöne Grüße

MM

Das ist AFAIK viel banaler: Die Werkstatt sieht da zig Dinge (Grenzfälle?) und packt die mit in die Schadensaufstellung, die Du vermutlich nicht alle melden würdest.

Somit verdient die Werkstatt mehr, weil mehr zu reparieren ist.

Also der nette Herr vom Autohaus meinte dass dies nun der nächste Schritt vor der Bestellung eh gewesen wäre ob dies gemacht oder ausbezahlt werden soll…

Meine auch, dass ich jedoch vom Werkvertrag zurück hätte treten können falls sogar die Teile bestellt geworden wären und nach BGB jedoch mit einer höheren Entschädigung ans Autohaus hätte rechnen müssen für dessen Aufwendungen. also somit alles gut gelaufen bei mir.

vielen dank für die Antworten!!!

LG