hallo chris,
da man die neuwahlen ja nur angesetzt hat, weil der vorsitzende zurückgetreten ist - also er die ursache für die neuwahl ist - kann er sich natürlich nicht mehr zur wahl stellen. des weiteren bin ich der meinung, dass er sich dabei ja wohl auch lächerlich machen würde.hierbei ist natürlich zu berücksichtigen, aus welchem grund er zurückgetreten ist.
gab es meinetwegen unstimmigkeiten in der zussammenarbeit, und er angekündigt hat, dass er unter gegebenen umständen aufhört und die umstände haben sich gebessert, sieht die sache vielleicht anders aus.
ich selbst war jahrelang vorsitzende im eb, wäre ich in dieser zeit, aus welchem grund auch immer, zurückgetreten, hätte ich mich ganz sicher nicht mehr zur wahl gestellt. man wird dann schnell ungläubig. entweder man ist von einer sache überzeugt, oder nicht.
ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen
lg gitti