Rücktritt Vorsitzender Elternbeirat, Wiederwahl?

Hallo,

ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.
Wenn ein Elternbeiratsvorsitzender (Grundschule mit mehr als 9 Klassen, Bayern) zurücktritt und eine Neuwahl angesetzt wird, kann er sich erneut zur Wahl stellen?
Klingt wirr, aber ich hoffe, mir kann jemand helfen!

Danke und Grüße
chris

Liebe/Lieber Chris,

da der von dir geschilderte Fall wohl sehr selten vorkommt, gibt es meines Wissens dazu keine nähere rechtliche Regelung - aber auch nichts was rechtlich dagegen spricht. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die betreffende Person von den KlassenelternsprecherInnen noch einmal gewählt wird.
Falls die Frage für dich sehr wichtig ist und du von der Schulleitung keine Auskunft bekommst, würde ich dir empfehlen, am zuständigen Schulamt nachzufragen.

Schöne Grüße

Daniel, GS-Lehrer, Bayern

Hallo Chris,

leider kann ich Dir die Frage nicht beantworten.

Lieben Gruß

Kerstin

liebe/r Chris, leider kann ich dir mit deiner Frage nicht weiterhelfen.
Hallo,

ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.
Wenn ein Elternbeiratsvorsitzender (Grundschule mit mehr als 9
Klassen, Bayern) zurücktritt und eine Neuwahl angesetzt wird,
kann er sich erneut zur Wahl stellen?
Klingt wirr, aber ich hoffe, mir kann jemand helfen!

Danke und Grüße
chris

Sorry, das weiß ich leider auch nicht.

hallo chris,
da man die neuwahlen ja nur angesetzt hat, weil der vorsitzende zurückgetreten ist - also er die ursache für die neuwahl ist - kann er sich natürlich nicht mehr zur wahl stellen. des weiteren bin ich der meinung, dass er sich dabei ja wohl auch lächerlich machen würde.hierbei ist natürlich zu berücksichtigen, aus welchem grund er zurückgetreten ist.
gab es meinetwegen unstimmigkeiten in der zussammenarbeit, und er angekündigt hat, dass er unter gegebenen umständen aufhört und die umstände haben sich gebessert, sieht die sache vielleicht anders aus.
ich selbst war jahrelang vorsitzende im eb, wäre ich in dieser zeit, aus welchem grund auch immer, zurückgetreten, hätte ich mich ganz sicher nicht mehr zur wahl gestellt. man wird dann schnell ungläubig. entweder man ist von einer sache überzeugt, oder nicht.
ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen
lg gitti

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein empfehle ich eine schriftliche Anfrage beim zuständigen Schulamt.
Nach meinem „Bauchgefühl“ kann sich jemand der zurückgetreten ist, auch wieder neu aufstellen lassen. Über eine Wiederwahl entscheidet ja nicht der Kandidat, sondern die Wähler. Zudem kann auch die Gesamtsituation eine neue sein - vielleicht sind ja andere Personen auch zurückgetreten oder es liegt sonst ein geänderter Sachverhalt vor.

Tut mir leid. Das weiß ich leider nicht.

lg. Bettina

Hallo,
ich vermute das soll so eine Art Vertrauensabstimmung sein?
Ganz genau weiß ich es nicht. Aber warum nicht?
Gibt es doch in der großen Politik auch und der Elternbeirat ist doch auch ein politisches Gremium.