Hi,
Im Fall mit der Küche stelle ich mir die ganze Zeit die Frage,
wem die gehört, dem Vermieter oder dem Vormieter?
Das wäre wohl unrelevant, weil der VM schon ein EBK im Vorfeld
der Verhanlungen ausgelobt hatte.
„unrelevant“?
Der VM hat vorher mitgeteilt, es gibt eine EBK. Welche letztendlich dort stehen wird wurde nicht schriftlich angkündigt.
„ein EBK“?
Ist doch besser als zwei auf einmal 
„ausgelobt“?
Soll heißen, angepriesen und somit den Willen geäußert.
Wie bitte?
???
Es gibt sogar noch andere Fälle, zB Vermieterpfandrecht (alles schon erlebt), da ist noch nicht einmal geklärt wem nun die EBK gehört und sie bleibt trotzdem in der Wohnung wenn der VM es will und durchsetzt.
Gehört sie
dem Vormieter ist es doch so, dass der die mitnehmen muss,
Woher will der Poster dies wissen?
Der VM könnte sie sogar bei verbleib einfach unsonst übernehmen, wenn der Vormieter sich nicht mehr meldet.
nicht so wirklich
Der Vormieter könnte die EBK an den VM verkauft oder
überlassen haben.
Deswegen sagte ich ja, ob die Küche dem VER- oder dem
VORmieter gehört. Wenn sie dem VORmieter gehört, muss der neue
Mieter sie nicht übernehmen und kann verlangen, dass sie
ausgebaut wird.
Hmm, und woher will der M dies herausfinden wenn der VM es nicht mitteilt? Zudem könnte der VM eine andere EBK einbauen, weil der VM seine Ankündigung einhalten muß, weil der M sogar daruf bestehen könnte…
Der Nachmieter hat hier nichts zu wollen, wenn der VM dies
nicht will.
Wenn die Küche dem VERmieter nicht gehört, hat der nichts zu
wollen.
Dann hat der Vormieter die EBK nicht rechtzeigig ausgebaut. Der VM könnte bis zur Abholung die EBK in der Wohnung belassen (zB mangels Lager) und nach Abholung einen andere gleichwertige EBK einbauen.
Die Lagerpreis würde mit der Nutzungsentgeld aufgerechnet.
Wo soll das Problem sein?
eine Beschränkung auf ein sicheres Gebiet bei Antworten könnte
ein Vorteil bedeuten…
Ja, man sollte eigentlich alle Foren von einem jeweils darin
ausgebildeten moderieren lassen und nur noch richtige Beiträge
veröffentlichen.
So eine Art Zensor für den Wahrheitsgehalt, das wäre manchmal von Vorteil…allerdings könnte der geleich selbst alle Antworten übernehmen.
vlg MC