Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe am 20.03.13 ein EU-Neufhzg. bei einem deutschen Händler (gelistet beim Amtsgericht Aachen) per Email bestellt.
Ich habe am 24.03.13 mein Rücktrittsrecht gemäß §312b BGB Fernabsatzvertragsrecht ausgeübt.
Der Händler erhebt nun eine Schadensersatzforderung in Höhe von 15% des Kaufpreises.
Der Händler beruft sich darauf, dass ich ein Angebot per Email (PDF) angefordert habe, und das unterschriebene PDF zurückgesandt habe.
Dies wäre kein Fernabsatzvertrag - zumal auf dem Angebot „Verbindliche Bestellung“ stand.
Das ist aus meiner Sicht rechtswiedrig, oder greift §312b BGB bei solchen Fahrzeugkäufen nicht und ich kann nicht zurücktreten?