Ich habe vor zwei tagenei engebrauchten roller gekauft und jetzt treten technische Mängel auf !!! Habe ich ein umtauschrecht bei einem privatkauf oder muss ich jetzt mit dem schaden leben??? Schon mal vieldn dank für eure Ratschläge philipp
Hallo!
Üblich ist der Ausschluss der Mängelhaftung, also „Gekauft wie gesehen“.
Nur muss man das auch so vereinbaren, sonst haftet der private Verkäufer genauso wie ein Händler, er muss 1 Jahr Gewährleistung übernehmen.
Das heißt aber nicht, er muss ein Jahr lange alle auftretenden Fehler und Mängel beheben lassen ! Das ist keine Garantie!
Es geht nur um Fehler, die am Kauftag schon vorhanden waren, evtl. auch versteckt vorhanden waren. Es gilt aber nicht für sichtbare und bekanntgemachte Schäden, Fehler oder Macken, die man bei Besichtigung abgesprochen hatte oder sehen konnte.
Aber Umtauschrecht gibt’s nie, nicht mal im Laden.
Hat man wirksam die Mängelhaftung ausgeschlossen, dann müsste der Verkäufer nur für Mängel haften, die ihm bekannt waren und die er bewusst verschwiegen hatte.
Oder Eigenschaften zugesagt hat, die nicht vorhanden sind oder nicht möglich sind.
MfG
duck313