Hallo lieber Leser
Ich habe eine rechtliche Frage zu einem Kauf bei Ebay-Kleinanzeigen. Wer dieses Portal nicht kennt eine kurze Erläuterung: Es werden dort Gegenstände zum Verkauf inseriert, ähnlich wie in einer Zeitung. Über den Preis und die anderen Modalitäten einigt man sich per E-mail / Telefon, wie auch immer.
Nun zum Fall:
Es wird ein Gegenstand bei Ebay Kleinanzeigen für einen bestimmten Wert x angeboten. Ein Interessent meldet sich, und erklärt er möchte den Gegenstand kaufen. Der Verkäufer willigt ein, gibt seine Kontoverbindung durch und der Käufer überweist das Geld. Etwa eine Stunde später erfährt der Verkäufer ( der den Gegenstand für seinen Sohn verkauft), dass er bereits parallel einen Käufer gefunden hat, der die Ware auch direkt abholen würde.
Die Frage ist: Hat der Käufer, der das Geld überwiesen hat, einen Rechtsanspruch auf Herausgabe des Gegenstandes? Das Geld ist auf dem Konto natürlich nach einer Stunde noch nicht gutgeschrieben und würde sofort zurückgebucht.
Wie ist die Lage? Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, dass der Verkäufer vom Verkauf zurücktreten kann?
Liebe Grüße und danke!