Rücktrittsrecht Privatverkauf

Hallo lieber Leser :smile:

Ich habe eine rechtliche Frage zu einem Kauf bei Ebay-Kleinanzeigen. Wer dieses Portal nicht kennt eine kurze Erläuterung: Es werden dort Gegenstände zum Verkauf inseriert, ähnlich wie in einer Zeitung. Über den Preis und die anderen Modalitäten einigt man sich per E-mail / Telefon, wie auch immer.

Nun zum Fall:

Es wird ein Gegenstand bei Ebay Kleinanzeigen für einen bestimmten Wert x angeboten. Ein Interessent meldet sich, und erklärt er möchte den Gegenstand kaufen. Der Verkäufer willigt ein, gibt seine Kontoverbindung durch und der Käufer überweist das Geld. Etwa eine Stunde später erfährt der Verkäufer ( der den Gegenstand für seinen Sohn verkauft), dass er bereits parallel einen Käufer gefunden hat, der die Ware auch direkt abholen würde.

Die Frage ist: Hat der Käufer, der das Geld überwiesen hat, einen Rechtsanspruch auf Herausgabe des Gegenstandes? Das Geld ist auf dem Konto natürlich nach einer Stunde noch nicht gutgeschrieben und würde sofort zurückgebucht.

Wie ist die Lage? Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, dass der Verkäufer vom Verkauf zurücktreten kann?

Liebe Grüße und danke!

Hallo - bin jetzt nicht so ein Rechts-Sachverständiger.
Fakt ist, bei Ebay Kleinanz. wird empfohlen, die Ware direkt abzuholen und bar zu bezahlen. Eine klare schnelle Sache, und darum habe ich das auch schön einige Male gemacht. Nicht so langwierig und mit paypal und ähnl. Scherzen belegte Angelegenheit mit zahlreichen Stolperstellen bis hin zur Nichtlieferung etc. wie bei Ebay-classic.
Ich würde sagen, - verbuche es unter „Lehrgeld“. Wobei bei gelungener Rückbuchung auch kein finanzieller Verlust entsteht, - eben nur Frust, weil man etwas Bestimmtes haben wollte, dann auch glaubte, es zu haben, und im Endeffekt leer ausging.
Außerdem weisst Du ja nicht, ob der Sohn des Verkäufers die Zusage an den letztendlich erfolgreichen Interessenten nicht fünf Minuten eher gegeben hat. Wird auch nicht zu klären sein.
So sehe ich das.
Gruß - Piri K.

Hallo lieber Leser :smile::
Ich habe eine rechtliche Frage zu einem Kauf bei
Ebay-Kleinanzeigen. Wer dieses Portal nicht kennt eine kurze
Erläuterung: Es werden dort Gegenstände zum Verkauf inseriert,
ähnlich wie in einer Zeitung. Über den Preis und die anderen
Modalitäten einigt man sich per E-mail / Telefon, wie auch
immer.

Nun zum Fall:

Es wird ein Gegenstand bei Ebay Kleinanzeigen für einen
bestimmten Wert x angeboten. Ein Interessent meldet sich, und
erklärt er möchte den Gegenstand kaufen. Der Verkäufer willigt
ein, gibt seine Kontoverbindung durch und der Käufer überweist
das Geld. Etwa eine Stunde später erfährt der Verkäufer ( der
den Gegenstand für seinen Sohn verkauft), dass er bereits
parallel einen Käufer gefunden hat, der die Ware auch direkt
abholen würde.

Die Frage ist: Hat der Käufer, der das Geld überwiesen hat,
einen Rechtsanspruch auf Herausgabe des Gegenstandes? Das Geld
ist auf dem Konto natürlich nach einer Stunde noch nicht
gutgeschrieben und würde sofort zurückgebucht.

Wie ist die Lage? Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein,
dass der Verkäufer vom Verkauf zurücktreten kann?

Liebe Grüße und danke!

Hallo,

Claudia selbst ist leider erst kommende Woche wieder am PC…sofern das Problem dann noch besteht, bitte noch mal melden…ich kann im Moment leider nicht weiter helfen.

Uli

Hallo Michael, bin leider kein Rechtsexperte; Online-Transaktionen sind relativ jung und auch bei Juristen umstritten. Am besten mal bei 123recht.net reinschauen bzw. einen Anwalt befragen wenn es sich lohnt.

Gruss

josef-rudolf

mmmhhh… das ist schwierig. Aber ich denke, so lange Sie das Geld wiederbekommen haben, ist der Verkäufer im Recht, da über die Kleinanzeigen kein Kaufvertrag zustande kommt (anders als bei ebay-Aukionen).

Alle Angaben ohne Gewähr.

mfg
Sebastian