Hallo QSler,
die VDI6.4 läßt grüßen mit einem netten Begriff der „Rückverfolgbarkeit“. Trotz googlen habe ich bisher keine befriedigende Antwort gefunden. Was suche ich?
Ich suche eine verbindliche Vorgabe zu Bauteileigenschaften die eine Rückverfolgbarkeit erfordern. Ich vermute das die Rückverfolgbarkeit sich auf Produkte bezieht von denen eine Gefahr für Leib und Leben ausgehen kann, d.h. sicherheitsrelevante Bauteile, giftige Stoffe, Medikamente und ähnliches. Eine andere Möglichkeit könnten Bauteile die wesentlich zur Präzision einer Werkzeugmaschine beitragen.
Kennt jemand Bauteile die im Werkzeugmaschinenbau verwendet werden?
Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank vorab
und einen lieben Gruß vom Harald aus Wiesbaden