Moin,
ich habe folgendes Problem:
Ich gehe in die 11. Klasse eines Gymnasiums in Niedersachsen. Da ich zu Beginn des Schuljahres erkrankt bin und mir dadurch jetzt bereits 3 Monate fehlen und meine Erkrankung noch etwas dauern wird, haben meine Eltern beim Gymnasium beantragt, mich zum Halbjahr in die 10. Klasse zurückversetzen zu lassen. Nun hat die Schule darauf geantwortet, daß ich nach meiner Erkrankung weiter in die 11. gehen soll und ein solcher Antrag auf Rückversetzung die Genehmigung der Schule bedarf.
Nun ist meine Frage: Muß die Schule das unbedingt und ausdrücklich genehmigen, darf sie das ablehnen und vor allen Dingen, in welchem Gesetz, in welcher Verordnung steht es, daß ein solcher Antrag genehmigungspflichtig ist und auch abgelehnt werden darf?
Benötige schnelle Antwort, die Zeit drängt…
Vielen Dank
KGL