Rückversetzung Genehmigung Schule

Moin,
ich habe folgendes Problem:
Ich gehe in die 11. Klasse eines Gymnasiums in Niedersachsen. Da ich zu Beginn des Schuljahres erkrankt bin und mir dadurch jetzt bereits 3 Monate fehlen und meine Erkrankung noch etwas dauern wird, haben meine Eltern beim Gymnasium beantragt, mich zum Halbjahr in die 10. Klasse zurückversetzen zu lassen. Nun hat die Schule darauf geantwortet, daß ich nach meiner Erkrankung weiter in die 11. gehen soll und ein solcher Antrag auf Rückversetzung die Genehmigung der Schule bedarf.
Nun ist meine Frage: Muß die Schule das unbedingt und ausdrücklich genehmigen, darf sie das ablehnen und vor allen Dingen, in welchem Gesetz, in welcher Verordnung steht es, daß ein solcher Antrag genehmigungspflichtig ist und auch abgelehnt werden darf?
Benötige schnelle Antwort, die Zeit drängt…

Vielen Dank

KGL

Hallo,

wenn Du das nachgucken willst - das steht in der „Verordnung über die gymnasiale Oberstufe“, § 13,1: „Wer die Einführungsphase nicht wiederholt hat, kann nach dem ersten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase in das zweite Schulhalbjahr der Einführungsphase zurücktreten.“ (Einführungsphase = Jhg. 10)
Quelle: http://www.schure.de/22410/vo-go.htm

Zur Antragstellung gelten „Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO“
Zu §13: „Die Erklärung über den Rücktritt ist schriftlich abzugeben. Für eine minderjährige Schülerin oder einen minderjährigen Schüler muss sie von den Erziehungsberechtigten abgegeben werden. Der Rücktritt einer volljährigen Schülerin oder eines volljährigen Schülers ist den Erziehungsberechtigten mitzuteilen, sofern die Schülerin oder der Schüler nicht widerspricht.“
Quelle: http://www.schure.de/22410/33,81012.htm

Falls Du dich wunderst, warum ich dir nicht genauer bzw. persönlicher antworte, dann solltest Du mal hier schauen: http://www.wer-weiss-was.de/app/service/faq_navi?got…

Wenn Du Deine Frage also allgemeiner auf dem entsprechenden Brett formulierst, bekommst Du bestimmt noch mehr Antworten.