Hallo,
die Vorfahrt ist in der StVO ein höheres Gut als die Fahrtrichtungs-Einhaltung in Einbahnstraßen.
Was ist denn das für eine Käse?
Sei friedlich, der ADAC hatte mal in seinem monatlich erscheinenden Werbeblättchen (das, was aus 10% Meinungsmache, 10% Fahrzeugtest, 40% Eigenlob und 40% Werbung für Treppenlifte besteht) einige Rechtsirrtümer aufzeigen wollen und beharrte auch darauf, dass der aus einer Einbahnstraße ausfahrende Verkehr sein Vorfahrtsrecht behalte.
Auch ein rückwärts setzender Fahrer behalte sein rechts-vor-links Recht, ihm wurde aber vom ADAC eine Teilschuld zugewiesen, weil er laut Gesetz eine besondere Sorgfaltspflicht habe.
Auch mein Fahrlehrer trat mal auf die Bremse, als ich an einer einmündenen Einbahnstraße durchfahren wollte, ohne auf (verkehrswidrig) ausfahrende Fahrzeuge zu achten.
Scheint eine populäre Meinung zu sein. Aber Danke für das Urteil!!!
Der ADAC verzapft ja manchmal Unsinn, schauen wir mal auf zwei Aussagen der StVO und wie der ADAC sie jeweils interpretiert:
Zum Rückwärtsfahren:
„beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, erfoderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen“
Das soll dann laut ADAC bedeuten, dass er trotzdem seine Vorfahrt behält, also ggf.weiterhin rechts-vor-links-gilt.
Schauen wir uns nun mal an, was die StVO zum Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich sagt:
„Wer (…) aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder (…) auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.“
Hier sagt der ADAC, dass man beim Ausfahren aus dem beruhigten Bereich Vorfahrt gewähren müsse und NICHT rechts-vor-links gelte.
So habe ich es auch gelernt und so scheint es ja auch gemeint zu sein.
Wie dem Leser vielleicht auffällt, sind die Formulierungen beides mal die gleichen - und der ADAC interpriert sie genau unterschiedlich!