Rückwärts einparken erlaubt?

Liebe Gemeinde,

ich habe folgendes Problem: Ich parke auf dem Firmenparkplatz immer rückwärts ein, da ich die Variante „rückwärts rein – vorwärts raus“ bevorzuge.

Um auf dem Firmenparkplatz parken zu können, musste ich eine Parkkarte beantragen. In diesem Antrag standen die „Nutzungsbedingungen der Parkflächen der Firma xyz“.

Dort steht unter

  • Punkt 2: „ An allen Standorten der Firma xyz gelten auf die Betriebsgelände die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).“
  • Punkt 7.: „… Die Fahrzeuge sind mit dem Auspuff zur Fahrbahn zu parken.“

Gleichzeitig existiert eine „Rahmendienstvereinbarung über die Nutzung der Parkflächen der Firma xyz (Parkraumordnung)“. In dieser Dienstvereinbarung ist der Satz von Punkt 7 nicht enthalten.

Meine Fragen:
Muss ich mich an die Nutzungsbedingungen auf dem Antrag halten oder gilt die Parkraumordnung?
Oder kann ich mich auf die StVO berufen, weil da evtl. drinsteht, dass man so einparken sollte, dass man im Notfall schnell wegfahren kann?

Viele Grüße
Dany

Ich würde mal sagen du sollst vorwärts damit Wand nicht dreckig wird.In STVO steht nicht drin ob vorwärts oder rückwärts.Durch die Parkkarte hast du ja einen zusätzlichen Vertrag abgeschlossen der für dich bindend ist

Gruß

Ronnie

Hallo Dany,

ich würde mal sagen: Du bist auf einem Grundstück, welches demjenigen gehört, der das Parken regeln will. Daher hast du dich an seine Regeln zu halten.

Im Übrigen dient das ganze dem Zweck, dass die Abgase so nicht direkt an der Hauswand hochsteigen und bei offenem Fenster in diese und somit in die Arbeitszimmer.

Gerade beim Anlassen im Winter merkt man das.

Gruß
Marco

PS: Daher deiner eigenen Gesundheit zu liebe.

Hallo Ronny,

:Ich würde mal sagen du sollst vorwärts damit Wand nicht dreckig wird.

Wenn ich rückwärts einparke, ist die Hauswand noch ca. 4 Meter entfernt.

_:In STVO steht nicht drin ob vorwärts oder

rückwärts.Durch die Parkkarte hast du ja einen zusätzlichen
Vertrag abgeschlossen der für dich bindend ist_

Aber die Nutzungsbedingungen auf dem Antrag der Parkkarte und die Parkraumordnung sind ja zwei paar Schuhe, da sie sich voneinander unterscheiden.

Gruß

Ronnie

Viele Grüße
Dany

Hi Marco,

_:ich würde mal sagen: Du bist auf einem Grundstück, welches

demjenigen gehört, der das Parken regeln will. Daher hast du
dich an seine Regeln zu halten._

Aber die Regeln sind doch nicht eindeutig: In den Nutzungsbedingungen im Antrag steht drin, dass ich mit dem Auspuff zur Fahrbahn parken muss. Aber in der Parkraumordnung ist dieser Satz nicht mehr enthalten.

:Im Übrigen dient das ganze dem Zweck, dass die Abgase so nicht direkt an der Hauswand hochsteigen und bei offenem Fenster in diese und somit in die Arbeitszimmer.

Die Hauswand ist ca. 4 Meter entfernt. Ich denke, da ist niemand betroffen.

Gruß
Dany

Hallo,

Um auf dem Firmenparkplatz parken zu können, musste ich eine
Parkkarte beantragen. In diesem Antrag standen die
„Nutzungsbedingungen der Parkflächen der Firma xyz“.

Dort steht unter

  • Punkt 2: „ An allen Standorten der Firma xyz gelten auf die
    Betriebsgelände die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung
    (StVO).“
  • Punkt 7.: „… Die Fahrzeuge sind mit dem Auspuff zur
    Fahrbahn zu parken.“

Hast du den Antrag eigenhändig unterschrieben? Was gibt es dann noch zu fragen?

Gleichzeitig existiert eine „Rahmendienstvereinbarung über die
Nutzung der Parkflächen der Firma xyz (Parkraumordnung)“. In
dieser Dienstvereinbarung ist der Satz von Punkt 7
nicht enthalten.

Aha! Eine Rahmenvereinbarung. Ein Rahmen ist etwas, was noch mit dem Bild zu füllen ist. Oder eine Rahmenvereibarung legt die Grundzüge fest, die durch weitere Regelungen ergänzt bzw präzisiert werden.

Lern einfach das „vorwärts rein - rückwärts raus“-Parken. Dann stimmt alles.

Gruss, Niels

Hallo Dany,

selbstverständlich darfst du rückwärts Einparken. Gefordert ist doch nur, dass der Auspuff dabei zur Straße zeigt. Ob du so einen Umbau allerdings beim TÜV eingetragen bekommst, weiß ich nicht genau…
Bei einigen LKWs zumindest ist die Auspuffanlage auch vor den Vorderrädern montiert, also irgendwie muss das schon gehen.

:wink:

CU

Stefan

Hallo Dany,

Muss ich mich an die Nutzungsbedingungen auf dem Antrag halten
oder gilt die Parkraumordnung?
Oder kann ich mich auf die StVO berufen, weil da evtl.
drinsteht, dass man so einparken sollte, dass man im Notfall
schnell wegfahren kann?

Unabhängig von der rechtlichen Seite gibt es es noch die Seite der kooperationsbereitschaft. Wenn du schon bei solchen Lapalien den Aufstand probst, wie sieht es dann aus, wenn dein Arbeitgeber unangenehmeres von dir verlangt. Wirst du bei jedem strittigen Punkt den Arbeitsrichter bemühen?

Gruß
Carlos

Hi Marco,

_:ich würde mal sagen: Du bist auf einem Grundstück, welches

demjenigen gehört, der das Parken regeln will. Daher hast du
dich an seine Regeln zu halten._

Aber die Regeln sind doch nicht eindeutig: In den
Nutzungsbedingungen im Antrag steht drin, dass ich mit dem
Auspuff zur Fahrbahn parken muss. Aber in der Parkraumordnung
ist dieser Satz nicht mehr enthalten.

Wieso sind die Regeln nicht eindeutig? Solange sich einzelne Aussagen aus den verschiedenen Vereinbarungen NICHT WIDERSPRECHEN, ist das alles sehr eindeutig. Redundanzen muß es da doch nicht geben!

:Im Übrigen dient das ganze dem Zweck, dass die Abgase so
nicht direkt an der Hauswand hochsteigen und bei offenem
Fenster in diese und somit in die Arbeitszimmer.

Die Hauswand ist ca. 4 Meter entfernt. Ich denke, da ist
niemand betroffen.

Das könnte ein Trugschluß sein.

Gruß,

Doc.

Hallo.

Aber die Regeln sind doch nicht eindeutig: In den
Nutzungsbedingungen im Antrag steht drin, dass ich mit dem
Auspuff zur Fahrbahn parken muss. Aber in der Parkraumordnung
ist dieser Satz nicht mehr enthalten.

Im Grundgesetz steht drin, dass Du ein Recht auf freie Meinungsäußerung hast. Das muss durchaus nicht in jeder schriftlichen Information wiederholt werden.

Es gäbe nur ein Problem, wenn im Antrag „Auspuff zur Fahrbahn“ und in der Parkraumordnung „Auspuff zum Haus“ stünde. Das steht aber nicht, also gibt es keinen Widerspruch.

Die Hauswand ist ca. 4 Meter entfernt. Ich denke, da ist
niemand betroffen.

Denkst DU! Der Verfasser denkt offensichtlich anders, und da ihm der Parkplatz gehört, ist damit Peng. Es sei denn, Du könntest eine unzumutbare Beeinträchtigung der Entfaltung Deiner Persönlichkeit aus dem „Vorwärtseinparkzwang“ herleiten, was mir eher unwahrscheinlich vorkommt.

Gruß kw

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Ohh Mann!!!

Hallo Dany,

Wenn ich rückwärts einparke, ist die Hauswand noch ca. 4 Meter
entfernt.

ja und? glaubst du denn, die abgase lösen sich bereits nach 2 m in luft auf? stell dir vor,alle würden so parken wie du. ist bestimmt angenehm,wenn dann die große abgaswolke durch die fenster zieht. besonders gut zu beobachten im winter. wenn dann noch 95% der leute ihren wagen warm laufen lassen,während sie die scheiben frei kratzen…
es hat also schon seinen sinn,wenn die parkrichtung vorgeschrieben ist.
außerdem steht es dir frei,nicht auf dem firmenparkplatz zu parken, mit der option, rückwärts einparken zu können. dafür müsstest du dann wahrscheinlich einen längeren fußmarsch in kauf nehmen.

mfg
Carsten

1 Like

Niels hat Recht (owT)
Gruß Ivo

Kurz und Knapp
Hi Dany,

Meine Fragen:
Muss ich mich an die Nutzungsbedingungen auf dem Antrag halten
oder gilt die Parkraumordnung?

Es gelten die Nutzungsbedingungen.

Oder kann ich mich auf die StVO berufen, weil da evtl.
drinsteht, dass man so einparken sollte, dass man im Notfall
schnell wegfahren kann?

Sowas steht nicht in der StVO.

Oder aber mach es anders und flieg achtkantig vom Gelände.
Gruss Sebastian

Nun bleibt mal bitte alle schön ruhig und auf dem Teppich und geht mich nicht so an. Ich wollte mich bloß mal erkundigen, wie die rechtliche Lage aussieht. Fragen darf ja wohl noch erlaubt sein in diesem Forum, oder?

Dany

PS.: Danke für Eure Antworten.

Hallo Niels,

Lern einfach das „vorwärts rein - rückwärts raus“-Parken. Dann
stimmt alles.

Werde ich machen.

Dany

selbstverständlich darfst du rückwärts Einparken. Gefordert
ist doch nur, dass der Auspuff dabei zur Straße zeigt. Ob du
so einen Umbau allerdings beim TÜV eingetragen bekommst, weiß
ich nicht genau…
Bei einigen LKWs zumindest ist die Auspuffanlage auch vor den
Vorderrädern montiert, also irgendwie muss das schon gehen.

Ich werde mal unter die Erfinder gehen und sehen, was sich da machen lässt :wink:

Dany