Liebe Gemeinde,
ich habe folgendes Problem: Ich parke auf dem Firmenparkplatz immer rückwärts ein, da ich die Variante „rückwärts rein – vorwärts raus“ bevorzuge.
Um auf dem Firmenparkplatz parken zu können, musste ich eine Parkkarte beantragen. In diesem Antrag standen die „Nutzungsbedingungen der Parkflächen der Firma xyz“.
Dort steht unter
- Punkt 2: „ An allen Standorten der Firma xyz gelten auf die Betriebsgelände die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).“
- Punkt 7.: „… Die Fahrzeuge sind mit dem Auspuff zur Fahrbahn zu parken.“
Gleichzeitig existiert eine „Rahmendienstvereinbarung über die Nutzung der Parkflächen der Firma xyz (Parkraumordnung)“. In dieser Dienstvereinbarung ist der Satz von Punkt 7 nicht enthalten.
Meine Fragen:
Muss ich mich an die Nutzungsbedingungen auf dem Antrag halten oder gilt die Parkraumordnung?
Oder kann ich mich auf die StVO berufen, weil da evtl. drinsteht, dass man so einparken sollte, dass man im Notfall schnell wegfahren kann?
Viele Grüße
Dany