rückwärts fahren entgegen der Fahrtrichtung

Hallo zusammen,

ein Autofahrer will rückwärts parallel zur Straße einparken, also fährt er nah an die rechts stehenden Autos ran (der fließende Verkehr kann noch vorbei, muss aber ausweichen) und dann rückwärts zur Parklücke.

Meiner Ansicht nach muss er warten, bis die Fahrbahn hinter ihm frei ist. Er darf sich nicht darauf verlassen, dass andere Fahrer erkennen, dass er einparken will, und früh genug ausweichen. (Obwohl das nett wäre).

Andere meinen, der Einparker sollte zügig einparken (also NICHT warten, bis frei ist) um die Fahrbahn nicht länger als zu verengen. Was meint ihr?

Fragt Bixie

Hi,

hierzu ist die StVO doch recht eindeutig:

" Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen." http://dejure.org/gesetze/StVO/9.html

Gruss
K

Hallo,

das widerspricht sich doch nicht, natürlich soll der Fahrer zügig einparken. Das gibt ihm aber keine Sonderrechte. Er muss also so einparken, das er keinen andern gefährdet und natürlich warten, bis Platz ist!

hth

Hallo,.

Andere meinen, der Einparker sollte zügig einparken (also NICHT warten, bis frei ist)

Und dabei in Kauf nehmen, dass man mit nachfolgendem Verkehr zusammenstößt?

um die Fahrbahn nicht länger als zu verengen. Was meint ihr?

Im Prinzip richtig.
Ich beobachte z. B. an Kreisverkehren immer wieder, dass da Leute ewig warten, bevor sie reinfahren. Die warten anscheinend darauf, dass gerade niemand im Kreisverkehr ist oder irgendwo reinfährt. So lange sollte man nicht warten. Also auch beim oben beschriebenen Einparken nicht solange warten, bis man in den Rückspiegeln bis zum Horizont niemanden sieht.

Grüße