Guten Morgen,
ich hätte Frage an Euch,
Hauptstraße, ein Pkw ( A ) möchte rückwärts in eine Parkbucht fahren, Blinker gesetzt, Rückwärtsgang eingelegt. Vergewissert sich, dass keine Fussgänger Auto`s hinter ihm sind.
Straße frei.
Fährt ca 2-3 Meter rückwärts, dann Unfall hinten Links.
Ein Fahrzeug kam aus einem Parkplatz von der anderen Straßenseite über dem Fussgängerweg. Dort ist Tempo 30.
Das eine Auto stand gerade, das andere Fahrzeug im 90 grad Winkel auf der Straße
Beschädigung Pkw A Stoßstange Seite hinten LInks, Fahrzeug B Stoßstange vorn Rechts.
Wer trägt die Hauptschuld?
Der Fahrer, der rückwärts fuhr, oder der Fahrer der von einem Parkplatz andere Straßenseite über Fussgängerweg auf die Straße fuhr?
Bin auf Eure Antworten sehr gespannt
Wer trägt die Hauptschuld?
Das wird hier wohl niemand abschließend beantworten können.
Grundsätzlich gilt: Wer aus einer untergeordneten Straße auf eine Vorfahrtberechtigte einbiegen möchte hat jeglichem Verkehr dort Vorfahrt zu gewähren, egal aus welcher Richtung der kommt,und auch egal ob Vorwärts- oder Rückwärtsfahrend.
Aber auch den rückwärts Einparkenden trifft eine Schuld, denn dieser muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vollständig ausschließen.
Somit kommt es hier sicher zu einer Teilung der Schuld, wie das genau aussehen wird entscheidet im Zweifel ein Gericht.
Gruß Crack
Danke für die Antwort, sollte sich Pkw A einen Anwalt nehmen, wenn er Rechtschutz haben sollte?
Gibt es zu dem Vorfall einen Polizeibericht ?
Wenn ja - was steht darin.
Wenn Rechtsschutz besteht sollte man sich auf jeden Fall dazu mal beraten lassen.
Gruß Merger
Grundsätzlich ist der Einparkende Teilnehmer am fließenden Verkehr und der Ausparkende Teilnehmer am ruhenden Verkehr - und hat sich daher unterzuordnen. Außerdem ist der zuerst gesetzte Blinker Voraussetzung dafür, einen Parkplatz vorangig in Anspruch nehmen zu können. Ich sehe die Hauptschuld beim Ausparkenden. Hinzuziehung Polizei und Einschaltung RA empfehlen sich immer, wenn die Unfallparteien über Unfallhergang und Schuldfrage uneins sind.
s.
Polizei vom Pkw B dazugerufen, Polizei sagt das Fahrzeug A schuld hatte, da rückwärts gefahren, im Bericht steht aber nichts davon. Angekreuzt wurde Bussgeldbescheid, Pkw B durfte vom großen Parkplatz über Fussgängerweg auf die Straße fahren stand bei Unfall auf der Gegenfahrbahn, wie gesagt im 90Gradwinkel zum Fahrzeug A Schön, wenn man sich vielleicht untereinander kennt??
Danke für die Antwort