Rückwirkende Kostenerstattung Krankenkasse

Hallo. Ich muss mich noch einmal melden.

Ich war 2021 und 2022 (bis September ) Pflegegrad 1.

Ich wurde durch ein Gerichtsurteil ab Nov 2021 rückwirkend auf Pflegegrad 2 gestuft.

Ich hatte von Nov 21 bis März 22 einen Pflegedienst. Alles wurde nur bis 125 Euro pro Monat mit dem Entlastungsbeitrag bezahlt.
Privat durfte ich deshalb noch zusätzlich um die 500 Euro Spritgeld an den Pflegeverein bezahlen für genannten Zeitraum.

Meine Frage ist, ob die Krankenkasse abgesehen von den 316 Euro die ich pro Monat an Nachzahlung zu erhalten habe, die 500 Euro Fahrgeld rückwirkend z.b. von der Verhinderungspflege abziehen kann und mir erstatten muss. ?

Vielen Dank

Hallo,
jein - Die Pflegeversicherung kennt die Leistung Fahrkosten nicht, von daher, nein.
Die Pflegeversicherung kennt aber die Leistung „Verhinderungspflege“, da wäre zumindest die Prüfung durch die Pflegekasse angesagt - also, ggf. ja
Mein Rat, einfach bei der Kasse beantragen und dann abwarten.
Gruss
Czauderna

Schon, hat aber in diesem Fall keine Bedeutung, denke ich. „Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist.“ (Quelle: https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/)

So wie ich @Lena69 verstanden habe, hatte sie einen Pflegedienst.

Aber mal was anderes, auch wenn das hier die aktuellen Beträge und nicht die von 2021/22 sind:

Die Pflegesachleistung ist höher als das Pflegegeld, und man kann wohl auch beide kombinieren. Die 316 Euro sind wohl das damalige Pflegegeld. Kannst du nicht sagen, da die Pflege durch den Pflegedienst erfolgt ist, dass du Pflegesachleistungen haben möchtest?

Hallo Christa,
ja, kann man so machen - wenn seinerzeit im Antrag auf Pflegeleistungen entweder die Sachleistungen oder die Kombi/Pflege beantragt wurde, sehe ich da sogar gute Chancen
und wenn im entsprechenden Gutachten seinerzeit auch schon der Pflegedienst erwähnt wurde, erst recht. Ansonsten wird die Pflegekasse sich evtl. auf den Standpunkt stellen, dass letztendlich genau das bezahlt wurde (Pflegegeld), was auch beantragt wurde.
Gruss
Günter

Hallo Günter,

das Problem sehe ich momentan darin, dass erst nur Pflegegrad 1 anerkannt wurde, wodurch gar keine Sachleistungen zugestanden hätten.

Das kann aber vermutlich nur das vom Gericht im Auftrag gegebene Gutachten sein, oder? Da sollte zumindest die Tatsache mit dem Pflegedienst bekannt gewesen sein. Und dann stellt sich noch die Frage, ob der beauftragte Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat.

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa,
nein, das meine ich nicht. Es muss bei Antragstellung damals ein Gutachten erstellt worden sein, auf dessen Inhalt hin die Pflegekasse auf Pflegegrad 1 entschieden hat.
Ich kenne keinen Pflegedienst in meinem „Dunstkreis“, der ein rein privater Pflegedienst ist, also keine Zulassung bei den gesetzlichen Pflegekassen hat und der hier betroffene Dienst hat doch sicher auch den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Gruss
Günter