Hallo. Ich muss mich noch einmal melden.
Ich war 2021 und 2022 (bis September ) Pflegegrad 1.
Ich wurde durch ein Gerichtsurteil ab Nov 2021 rückwirkend auf Pflegegrad 2 gestuft.
Ich hatte von Nov 21 bis März 22 einen Pflegedienst. Alles wurde nur bis 125 Euro pro Monat mit dem Entlastungsbeitrag bezahlt.
Privat durfte ich deshalb noch zusätzlich um die 500 Euro Spritgeld an den Pflegeverein bezahlen für genannten Zeitraum.
Meine Frage ist, ob die Krankenkasse abgesehen von den 316 Euro die ich pro Monat an Nachzahlung zu erhalten habe, die 500 Euro Fahrgeld rückwirkend z.b. von der Verhinderungspflege abziehen kann und mir erstatten muss. ?
Vielen Dank