Guten Tag.
Man stelle sich folgenden Fall vor:
Der Selbständige S hat in seiner Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 Beiträge für seine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von € 3000 geltend gemacht.
Nach Erhalt des Steuerbescheids im Sommer 2020 reicht er diesen pflichtgemäß bei seiner Krankenkasse ein.
Da er im Steuerjahr 2019 besser verdient hat, als er und die Krankenkasse vorher angenommen hatten, berechnet die Kasse seine Beiträge für 2019 rückwirkend neu, mit dem Ergebnis, dass er € 1000 nachträgliche Krankenkassenbeiträge entrichten muss.
Frage: Wie soll S steuerlich mit diesen nachträglichen Beiträgen umgehen?
Könnte S, da sich die Forderung der Krankenkasse auf seinen Verdienst aus dem Jahr 2019 bezieht, vom Finanzamt verlangen, dass der Steuerbescheid für 2019 ebenfalls korrigiert wird und er rückwirkend Krankenkassenbeiträge in Höhe von € 4000 (statt 3000) steuerlich geltend machen kann?
Wenn das nicht möglich wäre, welchen anderen Weg sollte er gehen?
Vielen Dank für alle Einschätzungen.