Hi,
Also, der Mangel wurde rechtzeitig (kurz nach dem Einzug, nach
ca. 2-3 Wochen gemeldet
Also war der Schimmel bei Einzug nicht zu sehen?
sowie nochmals nach 2 Monaten
nachgefragt). Der Vermieter sagte immer zu, sich darum zu
kümmern.
Vielleicht dauert es seine Zeit einen guten Handwerker zu finden, bzw. Geld dafür aufzubringen, gerade wenn Mietminderung ins Haus steht.
Der Schimmelbefall war definitiv vom Vormieter oder
durch Bausubstanzmangel.
Per Definition geht in diesem Bereich grad gar nichts. Per Definition könnte einjeder eben mal festlegen wer schuld an der Misere ist. Mal sehen wieviele Beteiligte sich dieser einseitigen Definition anschließen.
Wegen der Heizung war er da und
schlug paar mal mit dem Hammer auf die Rohre bzw. Thermostate,
Und hat es geholten, muß hier alles erraten werden?
aber die mangelhaften Thermostate wurden nie getauscht,
Woran erkennt denn der M, das diese nicht iO waren? Die Fehlerursache herauszufinden und zu beheben obliegt dem VM.
wodurch das Problem dass die Heizung nicht oder nicht richtig
heizte nie behoben wurde.
NUn wird entlich das Problem genannt.
Wurde die Heizungseinschräkung auch dem VM sofort gemeldet? Wenn nicht, wäre dies eine Obhutspflichtverletzung, die auch Schadensersatz für Folgeschäden daraus (hier Schimmel) begründet.
Zu den undichten Fenstern meinte der
Vermieter nur, bei alten Holzfenstern wäre das halt so, die
wären alle undicht (die Fenster schlossen allerdings Holz auf
Holz, also ohne Gummiisolierung).
Hmm, früher hatte sich der M mit Dichtband beholfen. Nun wäe es so, das der VM die Abdichtung übernehmen müßte.
Ob dabei Gummi zu Einsatz kommt, bestimmt nicht der M.
Übrigens, der Nachmieter der
Wohnung ist jetzt der Sohn des Vermieters.
Um welche Wohnung geht es nun wirklich?
Er bekommt neue
Heizungen und neue Fenster, wahrscheinlich wird das Bad auch
noch modernisiert.
Ja, das Hemd für die eigenen Kinder saß schon immer näher. 
Merkwürdig, nicht?
Eigentlich nicht, wenn der VM auch nur begrenzete Mittel hat. Dann fängt man eben da an, wo die Sympathie am größten ist. Das ist zulässig und auch ziemlich menschlich.
Dem Vermieter wurde
jetzt per Mail die rückwirkende Mietminderung mitgeteilt.
Prozentsatz für Fenster 10 %,Heizung 20 % und Schimmel 15 %.
Ja so ganz ohne rechtlichen Beistand ein Risiko. Der VM kennt sich idR gut im Mietrecht aus, bzw. ist Mitglied im Verband dafür.
Es könnte ein fristlose Kündigung erfolgen…mit dem ganzen Programm vor Gericht. Der Verlierer zahlt alles, aber mit einer entsprechenden Versicherung für idR die erste Instanz kein Problem, aber dann?
vlg MC
PS: Der Text war zwar nicht an mich gerichtet, aber es konnte nicht widerstanden werden… 