Rückwirkende Stornierung der Krankenkasse?

Also Folgender Fall wirft die obige Frage auf: die Krankenversicherung in einer Berufskrankenkasse besteht für die Person seit über 12 Jahren. Die Person war dann ab Studienbeginn (2010) erst freiwillig versichert (weil 2.Studium und schon über 30Jahre). Dann nahm Student im jahr 2011 den SV-pflichtigen 410Euro-Job auf und war somit wieder pflichtversichert = der Arbeitgeber dieses Jobs übernahm die Kosten der Krankenkasse. Jetzt nach 2 Jahren in diesem Job kommt die Krankenversicherung mit der Drohung, die Versicherung rückwirkend zu stornieren, weil angeblich irgendein Fragebogen nicht ausgefüllt wurde. Dieser Fragebogen kam aber nie bei Student an. Laut Krankenkasse hätte der Fragebogen aber vor einigen Wochen angekommen sein sollen. Was bedeutet diese rückwirkende Krankenkassenmitgliedschafts-Stornierung jetzt für den Studenten? Ist sie rechtens? Kann das Auswirkungen auf die Rentenversicherung haben? Und wieso kam der Fragebogen nie an? Wenn das für die Mitgliedschaft so wichtig ist, müßte die Krankenkasse dann solch einen Fragebogen nicht per Einschreiben verschicken?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.

Hallo,
bei einer bestehenden Pflichtversicherung aufgrund einer Anmeldung durch den Arbeitgeber ist eine Stornierung der Mitgliedschaft durch die Kasse nicht möglich. Eine Mitgliedschaft kraft Gesetz endet grundsätzlich durch die Abmeldung und damit dem Ende der Krankenversicherungspflicht. Die Kasse ist verpflichtet den Betroffenen auf die (Pflicht) Möglichkeit der Weiterversicherung hinzuweisen. Kommt er dieser Aufforderung (nach Erinnerung) nicht nach, dann bleibt es tatsächlich beim Ende der Mitgliedschaft kraft Gesetz.
Der hier geschilderte Fall ist etwas verwirrend, da es nicht klar ist, worum es nun wirklich geht - einerseits scheint die Beschäftigung noch zu bestehen (seit 2011) anderserseits geht es um „irgendeinen“ fehlenden Fragebogen. Zum besseren Verständnis wäre eine Konkretisierung
wünschenswert.
Gruss
Czauderna

Hallo,

da wir nicht wissen, welcher Fragebogen gemeint ist, ist eine Antwort schwierig. Eine Pflichtversicherung mit Anmeldung durch den Arbeitgeber dürfte aber sicher sein.

Hat man schon mit der Kasse tefoniert, um einen Neuversand des Fragebogens zu erreichen ? Natürlich kann die Kasse nicht jeden Bogen per Einschreiben vwrsenden.

Gruss

Barmer