Hallo. Wenn eine Krankenkasse rückwirkend ein Pflegegrad anerkennt und rückwirkend Pflegegeld bezahlen muss, muss sie dann auch rückwirkend das Geld für Verhinderungspflege auszahlen?
Danke
Hallo. Wenn eine Krankenkasse rückwirkend ein Pflegegrad anerkennt und rückwirkend Pflegegeld bezahlen muss, muss sie dann auch rückwirkend das Geld für Verhinderungspflege auszahlen?
Danke
Hallo,
grundsätzlich muss die Verhinderungspflege vorher beantragt werden. Es gibt allerdings Gründe, wie z.B. Notfälle, bei denen auch rückwirkend geleistet wird. Rückwirkende Bewilligung des Pflegefallantrags zählen meines Erachtens auch dazu, d.h., aus meiner Sicht muss hier die Antwort „grundsätzlich - ja“ lauten.
Gruss
Czauderna