Rückzahlung Eigenheimzulage

Folgendes Problem : Bei der Eigenheimzulage werden die kinder mitberücksichtig und die berechnete Leistung vom Staat bezahlt. Wenn das Kind 18 jahre alt ist -somit volljährig- ist es den Eltern keine Antwort oder Rechenschaft mehr schuldig . Die Zulage wird weiterbezahlt bis sich herausstellt das, das Kind nicht den Anfordungen an die Zulagefähigkeit gerecht wird .d.h.das Kind hat sich weder Ausbildungsplatz noch Arbeitssuchend gemeldet . Das Finanzamt fordert damit nach der fristgerechten Zahlung der Kindereigenheimzulage Geld zurück.Die Eigenheimzulagenanspruchsteller -hier die Mutter wurde von dem Kind beständig belogen das sie Ausbildungsplatz suchend ist .Die Mutter glaubt das ,… Auskunftsersuchen an das Arbeitsamt oder Kindergeldkasse laufen aufgrund von Datenschutz ins Leere.Es stellt sich im Nachhinein heraus , das Kind hat gelogen Das Finanzamt besteht -formaljuristisch sicherlich zu Recht -auf die Rückzahlung und Ratenzahlung ist vereinbart . Versucht wird über den §163/227 AO zumindesten Zinsen und Säumnisszuschläge erlassen zu bekommen . Meines Erachtens jedoch müsste ja ein „Vertrauenschutzinteresse“ bestehen , denn das Kind hat die Mutter im Glauben gelassen …Datenschutz verhinderte eine Prüfung . Logisch das die gezahlten Leistung aufgebraucht sind .Hier hat n.meiner Meinung der Gesetzgeber die Ausführungsvorschriften falsch gefasst .Man hätte die Auszahlung der Kinderbeträge erst stattgeben sollen wenn ein entsprechender Nachweis geführt wird und nicht auszahlen und Jahre später zurückfordern… was zu einer manchmal nicht tragbaren Belastung führt .Wer hat damit Erfahrung und könnte Hinweise geben Danke im voraus .Gruß Rolf

Wurde das Kindergeld für die beschriebenen Zeiträume schon zurückgefordert?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Ja …wird in Raten zurückgezahlt .