Rückzahlung Provisionsvorschüsse Arbeitnehmer

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob das knifflig oder eindeutig zu beantworten sein kann.

Ich habe in meinem Arbeitsvertrag ein definiertes Fixgehalt sowie x% Provision am Unternehmensumsatz. Monatlich ist ein fester Betrag als Provisionsvorschuss definiert. ES ist definitv keine Klausel drin bzgl. Rückzahlung, Überzahlung etc.

Ebenfalls ist vertraglich festgehalten, dass ich halbjährlich eine Abrechnung der Umsätze erhalte, aus welcher sich mein tatsächlicher Provisionsanspruch ermittelt. Innerhalb der 3 Jahre Arbeitszeit habe ich trotz mehrfacher Nachfrage nie eine Abrechnung erhalten.

Jetzt, da ich meine Arbeitsstelle gekündigt habe, wird mir für die ganze Zeit eine Rückforderung präsentiert.

Meine Fragen:

  • Sind diese Rückforderungen nicht nach gewisser Zeit „verjährt“?
  • Hat der Arbeitnehmer das Recht der Rückforderung auf seiner Seite, obwohl er nie eine (Zwischen-)Abrechnung erstellt hat?

Ich wäre für die eine oder andere zeitnahe Expertenmeinung sehr dankbar, da mir etwas die Zeit wegläuft.

Hallo,

wenn es sich tatsächlich um einen Arbeitsvertrag handelt, dann beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist gem. § 195 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
3 Jahre.
Diese verjährungsfrist kann aber durch Tarif- oder Arbeitsvertrag auf bis zu 3 Monate verkürzt werden.

Im vorliegenden Fall sollte auf jeden Fall ein Fachmensch für Arbeitsrecht aufgesucht werden, da es evtl. außer einer evtl. Verjährung aufgrund des Verhaltens des AG durchaus noch andere Möglichkeiten gibt, eine Rückforderung zumindest in Teilen anzufechten.

&tschüß
Wolfgang

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