Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob das knifflig oder eindeutig zu beantworten sein kann.
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag ein definiertes Fixgehalt sowie x% Provision am Unternehmensumsatz. Monatlich ist ein fester Betrag als Provisionsvorschuss definiert. ES ist definitv keine Klausel drin bzgl. Rückzahlung, Überzahlung etc.
Ebenfalls ist vertraglich festgehalten, dass ich halbjährlich eine Abrechnung der Umsätze erhalte, aus welcher sich mein tatsächlicher Provisionsanspruch ermittelt. Innerhalb der 3 Jahre Arbeitszeit habe ich trotz mehrfacher Nachfrage nie eine Abrechnung erhalten.
Jetzt, da ich meine Arbeitsstelle gekündigt habe, wird mir für die ganze Zeit eine Rückforderung präsentiert.
Meine Fragen:
- Sind diese Rückforderungen nicht nach gewisser Zeit „verjährt“?
- Hat der Arbeitnehmer das Recht der Rückforderung auf seiner Seite, obwohl er nie eine (Zwischen-)Abrechnung erstellt hat?
Ich wäre für die eine oder andere zeitnahe Expertenmeinung sehr dankbar, da mir etwas die Zeit wegläuft.