Hallo,
ich bin bis Mitte diesen Jahres noch bei meinem Arbeitgeber auf Provisionsbasis beschäftigt (Wechsel des Unternehmens auf eigenen Wunsch). Da die Geschäfte derzeit nicht besonders gut laufen, werde ich den bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Provisionsvorschuss nicht ins verdienen bringen. Meine Frage ist nun, ob die Rückzahlung der gezahlten Provisionsvorschüsse brutto oder netto zurückgezahlt werden müssen?
Brutto wäre ja sehr unfair, oder kriegt man dann die zuviel gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zurück?
Hallo,
ich bin nicht sicher.
Wird Ihnen die Provision brutto ausgezahlt, müssen Sie brutto zurück zahlen. Bei netto müssen Sie den Nettobetrag zurück zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
J. Dietrich
Guten Tag,
diese Frage ist nicht ganz eindeutig zu beantworten, wenn die entsprechenden Verträge nicht vorliegen.
Es dürfte aber so zu beantworten sein: Falls Sie die Vorschüsse als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt erhalten haben, führt die „Rückzahlung“ der Vorschüsse zu einer Verminderung Ihres sozialversicherungspflichtigen Entgelts zu diesem Zeitpunkt und damit zu einem Ausgleich.
Gruß
martin2
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Meine Provisionsvorschüsse/Gehalt werden abzüglich Versteuerung und Sozialversicherung als netto ausgezahlt.
Also verstehe ich das richtig, dass ich die Provisionsvorschüsse also netto zurückzahlen müsste?
Hallo, leider kann ich Dir zu diesem Thema keine Infos geben.
Hierzu solltest Du Deinen Arbeitsvertrag sorgfältig durch lesen und einen Fachanwlt für Arbeitsrecht hinzu ziehen.
viel Glück
Peter
Ja, Sie erhalten weniger Entgelt, daher werden Sie entsprechend weniger Steuer und Sozialversicherung zahlen.
Gruß
martin2
Hallo, ohne dir was falsches zu antworten würde ich sagen wenn überhaupt netto, es sollte mich aber nicht wundern wenn es auch eine rechtliche Regel zu deinen Gunsten gibt, meine Empfehlung ist auf jeden Fall ein Anruf beim Anwalt für Arbeitsrecht der Kostet nichts.
Mit Rückzahlungs-Forderungen sind Arbeitgeber meistens sehr schnell das muß nicht immer richtig sein
gruß gerd
Hallo,
da die Provisionen Brutto ausgezahlt werden, sind sie auch brutto zurückzuzahlen. Da sich im Monat der Rückzahlung das Gesamtbruttoeinkommen verringert zahlt man dann auch weniger Sozialversicherungsbeiträge so dass es wieder ausgeglichen ist.
Ich fürchte, Du wirst da wohl nicht recht haben, wenn Du die Vorauszahlung brutto erhalten hast, würde der Arbeitgeber beim Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ja auch ggf. den überzahlten Betrag einbehalten mit der entsprechenden Wirkung auf Steuern und Sozialabgaben. Zuviel gezahlte Steuern würden sich ja im Lohnsteuerausgleich bemerkbar machen und von den Sozialkassen bekommt man kaum jemals entwas zurück.
Insgesamt wird Dir ja für den Gesamtzeitraum nur der Verdienst bescheinigt, den Du tatsächlich erhalten hast.
tut mir leid, ich hätte Dir gern eine andere Auskunft gegeben, aber ich fürchte, es wird wohl so kommen - wenn nicht um so besser
Kann ich nicht sagen, ich denke mal brutto. Steuer müßte es über den Lohnsteuer- Jahresausgleich zurückgeben, wie das mit den Sozialversicherungsbeiträgen ist, weiß ich nicht. Ich würde einfach mal beim Finanzamt nachfragen, die haben eine Beratungspflicht.
Hallo,
die Rückforderung sollte genauso wie die Zahlung im Brutto geschehen, damit die Steuern und auch die Sozialversicherung berichtigt werden können.
Hallo, da kann ich nur Vermutungen anstellen.
Jedes vom Arbeitgeber gezahlte Gehalt kann ja nur Brutto sein. Ist es denn nicht möglich, das letzte Gehalt mit dem zu viel gezahltem Gehalt zu verrechnen?
Gruß Marion
Hallo,
bin mir zwar bei der Beantwortung auch nicht sicher, aber ich würde annehmen, dass der Nettobetrag zurück gezahlt werden muss und der Arbeitgeber seine zuviel entrichteten Sozialversicherungsbeiträge von der Krankenkasse zurück erhält. Die zuviel abgeführte Lohnsteuer kann er vermutlich mit Forderungen des Finanzamtes für andere Gehälter verrechnen.
Ich bin mir jedoch bei der Beantwortung wie gesagt nicht sicher, aber warum sollte man Brutto zurückzahlen müssen, wenn der AG die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge generell zahlen muss und man ja quasi gar nicht voll gearbeitet hat. Der AG hat einfach zuviel gezahlt und bekommt es wahrscheinlich über eine Verrechnung mit zukünftigen Forderungen zurück.
Gruß
Marcus
Oha!!
Steuerrecht. Da bin ich schnell überfragt.
Aber grundsätzlich bekommt der Arbeitgeber meines Erachtens nur das zurück, was er auch (zuviel) gezahlt hat.
Die Steuern hat ja Vater Staat bekommen, und wenn das zuviel gewesen ist, muss der Fiskus das auch zurückgeben.
(Stichwort „Lohnsteuerjahresausgleich“ bzw. Einkommenssteuererklärung)
Das Gleiche bei den Sozialversicherungen.
Aber sicherheitshalber mal einen Steuerrechtler und Versicherungsfachmann fragen.
Mfg Johannes.
P. S. Viel Glück im neuen Job!
hallo,
zum thema provisionszahlung kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
stell die frage lieber einen personalreferenten.
schönes wochenende
Hallo,
ich weiß es leider nicht.
vg
Hallo
Leider kann ich dazu keine verbindliche Aussage machen
MfG Joachim