Hallo,
Frage:
Angenommen man hat einen privaten kreditvertrag in 2010 über 1000 € geschlossen zu 10% Zinsen im Jahr.
In den ersten Jahren werden die Zinsen pünktlich bezahlt. Bis z.B. im Jahr 2017. Danach nicht mehr.
Im Jahr 2021 werden einmal (die?) 1000 € und ein mal 5 € bezahlt. Auf der Überweisung steht „Rueckzahlung Darlehen laut Darlehensvertrag“ bzw. „Rückführung Darlehen“. (Nicht Zinsen).
Meine Frage zielt darauf ab, ob diese Rückzahlungen nun die Hauptforderung zugeordnet werden (muss) oder erst mal den noch offenen angelaufenen Zinsen aus 2018-2021? Da die Zinsen ja z.B. aus 2018 jetzt verjähren würden.
danke.