Rückzahlung von Darlehn - Zinsen oder Hauptbetrag? Verjährung Zinsen

Hallo,

Frage:

Angenommen man hat einen privaten kreditvertrag in 2010 über 1000 € geschlossen zu 10% Zinsen im Jahr.
In den ersten Jahren werden die Zinsen pünktlich bezahlt. Bis z.B. im Jahr 2017. Danach nicht mehr.
Im Jahr 2021 werden einmal (die?) 1000 € und ein mal 5 € bezahlt. Auf der Überweisung steht „Rueckzahlung Darlehen laut Darlehensvertrag“ bzw. „Rückführung Darlehen“. (Nicht Zinsen).

Meine Frage zielt darauf ab, ob diese Rückzahlungen nun die Hauptforderung zugeordnet werden (muss) oder erst mal den noch offenen angelaufenen Zinsen aus 2018-2021? Da die Zinsen ja z.B. aus 2018 jetzt verjähren würden.

danke.

Wann wäre die Rückzahlung des Kredits denn vereinbarungsgemäß fällig ?

Und kann /darf man denn den Zahlungsvermerk „Rückzahlung Darlehen“ anders verstehen als dass es sich um die Kreditsumme handelt, zumal sie dem Betrage nach genau passt.
Die 5 € extra sind merkwürdig und unklar.

Wie ich es sehe stehen also die Zinsen( + Verzugszinsen) aus 3 bis 4 Jahren noch aus

und wieder stellt sich die Frage warum fällt das erst wieder am 31.12 auf

MfG
duck313

spätestens 2030.

deshalb ja. die summe der beiden zahlungen stimmt nicht mit der Hauptforderung überein. nur die erste zahlung.
aber sollte/muss man nicht eigentlich erst mal seine ausstehenden zinsen bezahlen, bevor der hauptbetrag zurückgezahlt werden kann?

und hemmt nicht eventuell die zahlung gin 2021 die verjährung? da ja die schuld anerkannt wird?