Rückzahlung Weihnachtsgeld Vertragsänderung

Hallo Ihr lieben!

Hätte da mal wie soviel eine Frage zum Weihnachtsgeld.

Im Arbeitsvertrag sind die Klauseln zu freiwilliger Zahlung des Weihnachtsgeldes und das der AG es zurückfordert wenn man das Arbeitsverhältniss vor dem 31.03 des Folgejahres kündigt aufgelistet.

Soweit so gut…

Wie sieht es denn aus, wenn man das Arbeitsverhälniss nicht unbedingt kündigt sondern „nur“ fortlaufend einen neuen Vertrag erstellt, indem die Arbeitszeit von Teilzeit auf Minijobber geändert wird.

Der AN würde gerne zum Ende Februar den Job wechseln, seinem alten AG jedoch gerne noch als Minijobber erhalten bleiben, könnte der alte AG das bezahlte Weihnachtsgeld trotzdem zurückfordern?

Hört sich komisch an, ist aber so :open_mouth:)

Vielen Dank im voraus!

LG J@cky!

Hallo,

der AN beendet das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis durch Eigenkündigung und nimmt bei einem anderen AG eine Beschäftigung auf.
Dadurch verliert der AN seinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld.

Die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung ist m.E. hier nicht als „Ersatz“ der Teilzeit zu betrachten, da der AG gewechselt wird.

Wenn allerdings der AG den Ausscheidenden als Minijobber behält, dürfte das Arbeitsverhältnis so positiv sein, dass dies mit dem AG in einem Gespräch geregelt weden kann.

lG

Servus,

warum besteht hier kein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gem. § 8 TzBfG? Warum muss der Arbeitnehmer hier kündigen, wenn er die Arbeitszeit reduzieren möchte?

Schöne Grüße

MM

Ich Stimme IG im vollem Umfang zu.

ggfs. hat man ab Minnijob auch keinen Anspruch auf Sonderzahlung mehr. Oftmals wird vereinbart Urlaubs- und Weihnachtsentgelt sind in den 450 € Minnijob enthalten…
lg
MT