Hallo Ihr lieben!
Hätte da mal wie soviel eine Frage zum Weihnachtsgeld.
Im Arbeitsvertrag sind die Klauseln zu freiwilliger Zahlung des Weihnachtsgeldes und das der AG es zurückfordert wenn man das Arbeitsverhältniss vor dem 31.03 des Folgejahres kündigt aufgelistet.
Soweit so gut…
Wie sieht es denn aus, wenn man das Arbeitsverhälniss nicht unbedingt kündigt sondern „nur“ fortlaufend einen neuen Vertrag erstellt, indem die Arbeitszeit von Teilzeit auf Minijobber geändert wird.
Der AN würde gerne zum Ende Februar den Job wechseln, seinem alten AG jedoch gerne noch als Minijobber erhalten bleiben, könnte der alte AG das bezahlte Weihnachtsgeld trotzdem zurückfordern?
Hört sich komisch an, ist aber so )
Vielen Dank im voraus!
LG J@cky!