*Ich muss dieses Problem mal ein wenig umschreiben. Meine Adoptivtochter wurde von ihrem Arbeitgeber zum 19. Oktober 2021 gekündigt. Also hat sie ab 20. Oktober ein Recht auf Arbeitslosengeld. Jetzt hat diese Firma aber ihr noch den Anspruch auf Urlaubsgeld von 24 Tagen nachgezahlt, natürlich jetzt erst im Dezember. Jetzt meine Frage: Ist das Arbeitsamt dazu berechtigt, diesen Akt durchzuführen? Darf das Arbeitsamt im Nachhinein tatsächlich noch solche Ansprüche setzen? Ich würde mich über eine Antwort freuen. Besten Dank im voraus. *
Hallo,
bist du sicher, daß dieses ungewöhnliche Datum korrekt ist?
Sorry, aber das dürfte kein „Urlaubsgeld“ sein, sondern eine Vergütung für nicht genommenen Urlaub im Rahmen der Endabrechnung des Arbeitsverhältnisses. Falls nicht, solltest Du auch das genauer erläutern.
Welchen „Akt“ führt die AA durch bzw. welchen „Anspruch“ macht sie geltend? Über welche Leistung reden wir? Gibt es einen schriftlichen Bescheid?
&tschüß
Wolfgang
Servus,
noch eine kleine Ergänzung - alles wesentliche hat Wolfgang bereits gefragt:
Geht es hier um Arbeitsamt und ALG I oder um Jobcenter und ALG II?
Schöne Grüße
MM
*Schönen guten Morgen. Sorry, wenn ich jetzt erst antworte. Ich habe einen längeren Klinikaufenthalt hinter mir. Deswegen war ich auch so lange abwesend. Trotzdem ganz lieben Dank für all eure Antworten. Inzwischen habe ich mit dem AA eine Einigung getroffen, die sehr gut ausgegangen ist. Meine Adoptivtochter bekommt weiterhin ihr Arbeitslosengeld. Und sie steht kurz davor, in ein neues Arbeitsverhältnis zu kommen. So der Stand jetzt zum 13. Januar 2022. Wie gesagt, ganz lieben Dank. *