'Rückzug' nach Deutschland - getragene Kleidung vorschicken

Hallo all,

bin vor ca 2,5 Jahren nach Indien gegangen, allerdings komme ich nächstes Jahr irgendwann wieder zurück. Da ich noch verdammt viele Sachen hier habe, würde ich die gern schon im Vorfeld zurücksenden.

Das Problem: Als ich alles das nach Indien eingeschifft habe, wurde das alles von einer dritten Person gemacht und die hat die Belege des Zolls, was ich alles eingeführt habe, nicht aufgehoben. Somit habe ich nun keinen Nachweis darüber, was ich schon alles mit nach Indien gebracht habe.
Daher wird es schwierig dies als Übersiedlungsgut anzusehen, oder doch?
Ich kann ja in den meisten Fällen so gar nicht nachweisen, dass das alles schon länger als 6 Monate in meinem Besitz ist.
Ich habe keine Intention das alles später zu verkaufen - Kontrolle durch den Zoll ist für mich kein Problem.

Ein weiteres Problem ist: Ich bin ja noch nicht in Deutschland. Kann ich das jetzt schon zu meinem Vater schicken? Muss der dann dafür extra zum Zoll? Er wohnt in einer Kleinstadt und das nächste Zollamt ist ca. 200 km weit weg.

Vielen Dank und viele Grüße
L.

Hallo!

Das sollte eigentlich problemlos klappen, denn man muss das nicht direkt nachweisen. Es muss sich eben nur erkennbar um gebrauchte Sache aus dem Haushalt und nicht um Handelsware handeln.
Für Handelsware spräche z.B. viele gleichartige Stücke,oder gleichartige Stücke in unterschiedlichen Größen.

Hier ein Link des Zolls: Lies das mal alles durch, auch den weiteren Eintrag „Voraussetzungen“. Man sich auch beim Zoll telefonisch beraten lassen.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiun…

Das Zollformular 0350 findet man unter „Formulare“.

Man muss nicht unbedingt selbst zum Zollamt. Bei Postsendungen wird ja der Dienst der Paketdienste in Anspruch genommen. Sonst gibt’s für größere Sendungen (Container?) Firmen, die die Formalitäten übernehmen.

MfG
duck313

Hallo duck,

danke dir!

Wenn Du von Haushaltswaren sprichst - schließt das auch andere Gegenstände mit ein wie z.B. Lampen oder andere Dinge aus der Küche?

Ja, es klingt eigentlich relativ logisch, dass Handelsware in mehrfacher Ausführung vorhanden sein müssen.

Falls Du das weißt: Wie weise ich nach, dass ich die Dinge schon 6 Monate oder länger besitze, wenn ich sie bereits aus Deutschland mitgebracht habe und keine Quittung mehr dafür habe?

Das mit dem zum Zoll fahren, war auch eher so gemeint, dass wenn die was zu beanstanden haben, mein Vater da extra hinfahren muss. Da wird ja das Paket dann nicht bis nach Hause gebracht.

… ich werd wohl um’s Anrufen nicht drumherum kommen …auf Emails bekommt man ja auch immer nur so komische Antworten, die kein Mensch versteht :frowning: