Hallo,
meine Meinung basiert auf folgendem Teilaspekt Deiner Fragestellung:
Rüst- / und Wegezeiten für Anfahrt und Anlegung einer bestimmten Firmen- / oder Schutzkleidung im Kundenbetrieb sind dabei nach wie vor immer noch genau so umstritten, wie es auch immer noch schwarze Schafe am Markt der ganzen Sklavenbuden ( ZAF ) gibt.
Aber davon ab darf Dir Deine Zaffe natürlich nicht negativ die individuellen Rüstzeiten der Betriebsanlagen des Kundenbetriebes negierend Deiner mit der Zaffe vereinbarten Arbeitszeiten in Rechnung stellen.
Wenn Du in einem Kundenbetrieb einen Arbeitsplatzrechner, ein Kassensystem, oder eine Werkzeugmaschine bei Schichtübergabe individuell neu starten, individualisieren, oder neu programmieren mußt, so gehört DAS durchaus schon zu (D)einer von Deiner Zaffe zu vergütenden, oder anzuerkennenden Arbeitszeit hinzu.
Als Zeitkeule steht Dir dafür natürlich berücksichtigte Arbeitszeitanerkennung von Deiner Zaffe zu, wenn Du als extrabetriebliche Mitarbeiterin im Kundenbetrieb Deine Arbeit sonst nicht aufnehmen könntest.
Als Zeitkeule kann das je nach Vertragsgestaltung und betrieblicher Weisungsvorbehalte nur Deine bezahlten / berücksichtigten Arbeitszeiten innerhalb Deiner Zaffe betreffen. Führe ab sofort täglich genau Buch über Deine firmeninternen Weisungen für die Begründung Deiner Anwesenheitszeiten im Kundenbetrieb vs. vertraglicher Vereinbarungen zwischen Dir und Deiner Zaffe. Dann hast Du in einem möglichen Lohn-Nachforderungsprozess gegen eine Zaffe bessere Karten in der Argumentation.
Trete zudem umgehend einer Gewerkschaft bei, und „opfere“ damit 1-2% Deines monatlichen Brutto für umfangreiche Möglichkeiten gewerkschaftlicher Hilfe gegen die zahlreichen schwatten Schafe in der Branche bei den Zaffen nach entsprechender Wartezeit.
Absolut richtige Reaktion, wenn eine Zaffe alle Nachteile ihrer Beschäftigungsform noch zusätzlich auf Dich abwälzen will. Eine seriöse Zaffe müsste gegenüber ihrem Kundenbetrieb von sich aus darauf hinweisen, dass eine Verlängerung der Arbeitszeiten ihrer MA im Kundenbetrieb dann auch um den zusätzlichn Zeitaufwand mehr kosten würden, und diese Verlängerung der Arbeitszeiten mit dem jeweiligen MA ggf. individuell neu abgestimmt werden müsste.
Nur miese Zaffen lassen ihre MA dabei vollkommen unkorrespondiert „dumm“ im Regen stehen unter der Hoffnung, ihre (Zwangs-) Rekruten könnten ihre diesbezüglichen Rechte nicht kennen.
LG, KL