Rufbereitschaft: führt Telefonanruf, welcher zum Einsatz führt, zur Unterbrechung der Ruhezeit?

Hallo,

mal angenommen, ein Angestellter hat sich zur Rufbereitschaft bereit erklärt.

Die Mitteilung zum Einsatz erfolgt per Anruf, woraufhin der Angestellte zur Arbeitsstelle fährt, woraufhin durch Einstempeln die Arbeitszeit des Einsatzes beginnt.

Nun gibt es das Thema Ruhezeit, welches besagt, dass nach der eigentlichen Arbeitszeit (nicht Rufbereitschaft) eine Ruhezeit von 11 Stunden beginnt, welche durch Unterbrechung der Ruhezeit (z.B. aufgrund eines Einsatzes) von neuem beginnt.

Führt der Anruf auch zur Unterbrechung der Ruhezeit, da man schließlich während dem geschäftlichen Telefonat seine Ruhe (entspannen auf dem Sofa, TV schauen, schlafen, etc.) unterbrechen muss?

Hintergrund wäre folgende Konstellation: Telefonanruf, welcher zum Einsatz führt, befindet sich noch innerhalb der Ruhezeit, der Einsatz wäre jedoch bereits außerhalb der Ruhezeit (sofern sie nicht durch den geschäftlichen Anruf unterbrochen worden wäre).

Person A ist der Meinung, dass der Telefonanruf, welcher zum Einsatz führt, zur Unterbrechung der Ruhezeit führt
Person B ist der Meinung, dass der Telefonanruf, welcher zum Einsatz führt, NICHT zur Unterbrechung der Ruhezeit führt, da nur der eigentliche Einsatz (Einstempeln in der Arbeitsstelle) zur Unterbrechung der Ruhezeit führt

Zum Thema Ruhezeit gibt es im Betrieb lediglich die Vereinbarung, dass die Ruhezeit 11 Stunden beträgt und bei Unterbrechung von neuem beginnt, es gilt somit das Arbeitszeitgesetz.

Wie wäre eure Einschätzung zu diesem Thema?

Hallo,

wenn man der Argumentation von Person B konsequent folgt müsste ja auch die Rufbereitschaft nicht bezahlt werden, wenn niemand anruft. Das ist natürlich Quatsch.

„Das bedeutet insbesondere für Mitarbeiter in Rufbereitschaft, dass grundsätzlich jede Unterbrechung zu einem Neubeginn der 11-stündigen Ruhezeit führt.“
Quelle: http://www.vangard.de/blog/die-krux-mit-den-arbeitszeiten

Gruß,
Steve

Die „Bereithaltung“ während der Rufbereitschaft erfolgt durch Zahlung einer Pauschale. Auch die Anfahrt zum Einsatz erfolgt in Abhängigkeit der Entfernung in Form einer Pauschale pro km.
Ein Anruf, welcher zum Einsatz führt, wird nicht vergütet.

Person A ist der Meinung, dass die Ruhezeit nicht von der Bezahlung abhängig ist, sondern von der Tatsache, ob die private Zeit durch einen beruflichen Anruf unterbrochen wird (auch wenn der eigentlich Einsatz erst danach erfolgt).

Person B argumentiert, dass ein Anruf, welcher zum Einsatz führt, keine Unterbrechung sei, da erst der nachfolgende Einsatz eine Unterbrechung sei.

Evtl. gibt es eine klare Definition, wie Ruhezeit zu verstehen ist…

Der Anruf ist doch kein Privatvergnügen, sondern erfolgte ausschließlich zu dienstlichen Zwecken.
Du bist ja auch verpflichtet, dranzugehen.
Demnach ist es eine dienstliche Angelegenheit, gehört mit zum Bereitschaftsfall (übrigens auch die Fahrtzeit) und unterbricht damit die Ruhezeit.

Aber: ich bin kein Jurist.
Gruß
Dirk