Hallo,
mal angenommen, ein Angestellter hat sich zur Rufbereitschaft bereit erklärt.
Die Mitteilung zum Einsatz erfolgt per Anruf, woraufhin der Angestellte zur Arbeitsstelle fährt, woraufhin durch Einstempeln die Arbeitszeit des Einsatzes beginnt.
Nun gibt es das Thema Ruhezeit, welches besagt, dass nach der eigentlichen Arbeitszeit (nicht Rufbereitschaft) eine Ruhezeit von 11 Stunden beginnt, welche durch Unterbrechung der Ruhezeit (z.B. aufgrund eines Einsatzes) von neuem beginnt.
Führt der Anruf auch zur Unterbrechung der Ruhezeit, da man schließlich während dem geschäftlichen Telefonat seine Ruhe (entspannen auf dem Sofa, TV schauen, schlafen, etc.) unterbrechen muss?
Hintergrund wäre folgende Konstellation: Telefonanruf, welcher zum Einsatz führt, befindet sich noch innerhalb der Ruhezeit, der Einsatz wäre jedoch bereits außerhalb der Ruhezeit (sofern sie nicht durch den geschäftlichen Anruf unterbrochen worden wäre).
Person A ist der Meinung, dass der Telefonanruf, welcher zum Einsatz führt, zur Unterbrechung der Ruhezeit führt
Person B ist der Meinung, dass der Telefonanruf, welcher zum Einsatz führt, NICHT zur Unterbrechung der Ruhezeit führt, da nur der eigentliche Einsatz (Einstempeln in der Arbeitsstelle) zur Unterbrechung der Ruhezeit führt
Zum Thema Ruhezeit gibt es im Betrieb lediglich die Vereinbarung, dass die Ruhezeit 11 Stunden beträgt und bei Unterbrechung von neuem beginnt, es gilt somit das Arbeitszeitgesetz.
Wie wäre eure Einschätzung zu diesem Thema?