Angenommen, Person A hat irgendwann mal einen Gästebucheintrag nebst seiner Daten (Email-Adresse die den vollen Namen preisgibt und Link der eigenen Webseite) auf der Webseite von Person B vorgenommen.
Nun gab es zwischen A und B persönliche Differenzen und Person B ging hin und veröffentlichte Unwahrheiten/Unterstellungen über Person A auf der Webseite mit eindeutigem Verweis zum ehemaligen Gästebucheintrag.
Da dieser GB-Eintrag ja alle Daten von Person A beinhaltet, weiß nun das gesamte Netz, wer mit den Verleumdungen gemeint ist.
In wie weit ist es möglich, den GB-Eintrag und auch den damit verbundenen Rufmord löschen zu lassen?
Person A hat Person B höflichst darum gebeten. Jedoch reagiert Person B nicht darauf.
Hallo .
Ich vermute mal das Person A nur das durchsetzen kann was er möchte, wenn er die polizei einschaltet
Sicher bin ich mir aber auch nicht …
LG
Ich kann hier leider nicht weiterhelfen.
Lieber Black-Jack,
wenn Du mit guten Worten nicht weiterkommst, kannst Du mit dem Anwalt drohen. Das hilft meistens. Leider weiss ich keinen beseren Tip.
Viel Erfolg, Gruß
Hallo BlackJack,
erst einmal sorry für die verspätete Antwort.
War leider über längere Zeit nicht online :-/
Ist denn dieser Sachverhalt inzwischen noch aktuell???
Meiner Meinung nach, sollte es schon möglich sein, diesen GB - Eintrag löschen zu lassen, denn Person B wurde ja höflich darum gebeten.
Falls es Person B dennoch nicht tut, könnte man sich notfalls nur rechtlichen Ratschlag holen und evtl. dadurch eine Löschung des Eintrages zu bewirken (mit Verweis auf Rufmord).
Ansonsten sollte Person A versuchen auf der eigenen Webseite eine neue Unterseite zu erstellen um diesen Verleumdungen entgegenzuwirken.
Ich hoffe ich konnte etwas Hilfestellung geben und hoffe außerdem, dass die Antwort nicht allzu spät kam :-/
Viele Grüße
Christian
Hallo Blackjack !
Ich bin kein Jurist und damit kein Rechtsexperte. Vielleicht solltest Du Deine Fragen mal im Forum „Recht“ stellen. Ich weiß nur, dass das Internet nie etwas vergisst. Sachen, die man von sich da einmal reingestellt hat, bekommt man in der Regel nicht mehr heraus. Das ist auch einer der Gründe, warum ich mich von Facebook & Co. fernhalte. Person A wird also nicht verhindern können, dass nun sensible Daten von ihr „die Runde machen“. Allerdings besteht die Möglichkeit, Person B eine Verleumdungsklage an den Hals zu hängen. Das bringt Person B dann vermutlich dazu, wenigstens weitere Diffamierungen zu unterlassen.
Gruß Kai