Rufnummernmitnahme von verstorbenem Opa / Anbieterwechsel

Es geht hier um eine Posse bzgl. der Rufnummermitnahme von der Telekom zu KabelBW.

Ich möchte eine Festnetznummer von der Telekom auf eine zweite Leitung meines bestehenden KabelBW-Anschlusses mitnehmen. Problem: Der Telekomanschluss läuft noch auf meinen verstorbenen Opa; in der Wohnung lebt meine Oma, die auch im Telefonbuch verzeichnet ist. Ich lebe im gleichen Haus (OG).

Nach mittlerweile etlichen Telefonaten und Schreiben habe ich jeweils völlig verschiedene Auskünfte von den (offenbar großteils inkompetenten) Call-Center-Mitarbeitern erhalten.
Zunächst hieß es, kein Problem. Dann sollte ich die Sterbeurkunde beifügen, die würde die Unterschrift ersetzen. Selbiges meinte auch der Telekommitarbeiter. Dann erfuhr ich von einem KabelBW-Mitarbeiter, dass das so nicht möglich sei, weil sie die Unterschrift des Anschlussinhabers bräuchten und es sonst Urkundenfälschung wäre. Ich solle erst den Vertrag auf meine Oma umschreiben lassen. Im Web lese ich nun u.a. auf der Seite der Bundesnetzagentur, dass die Vertragspartnerdaten völlig identisch sein müssen. Es gibt sogar schon Probleme, wenn ein Vertrag nur auf einen Ehepartner lautet.
Info der Bundesnetzagentur
Telekom-Auskunft im Forum 1
Telekom-Forum 2

Wie vorgehen? Der alte Telekomvertrag hat eine Kündigungsfrist von einem Monat. Bleibt das gleich bei einem Vertragspartnerwechsel, oder entsteht dann ein neuer Vertrag? Das Telekomformular dazu schreibt, dass dies nur möglich sei bei Eheleuten, Lebens- oder Wohngemeinschaften.
Telekomformular zur Vertragspartneränderung
D.h. eine Änderung auf meine Oma sollte möglich sein (ginge wohl auch wegen Gesamtrechtsnachfolge im Erbfall).

Klappt die Portierung dann, oder muss ich den alten Vertrag auf meinen Namen ändern lassen? Geht das durch, wenn ich angebe, dass ich zusammen mit meinem Opa eine Wohngemeinschaft bildete? Die Adresse in der Meldebescheinigung stimmt ja überein.

Obwohl ich das Portierungsformular samt Anschreiben schon zweimal an KabelBW geschickt hatte, habe ich von dort weder etwas gehört, noch wurde der Kündigungs- und Portierungsauftrag an die Telekom weitergeleitet - obwohl ich ausdrücklich darum gebeten hatte, sich bei mir zu melden, falls es Probleme gibt. Man macht einfach NICHTS.

Vielen Dank im voraus

Servus,

Klappt die Portierung dann?

Wenn die Telekom im Spiel ist: Nein. Das ist aber unabhängig von den Angaben im Vertrag und von der Unterschrift eines Verstorbenen, sondern bei der Telekom immer eine Art Blindekuhspiel.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

laut Bundesnetzagentur ist die Voraussetzung für die Rufnummernmitnahme, dass es sich um die gleiche Person handelt. Einen Rechtsanspruch gibt es aber verrückterweise nur bei Anbieterwechsel, nicht bei Vertragswechsel bei gleichem Anbieter. Ich habe die Bundesnetzagentur angeschrieben, ob eine Änderung der Vertragspartnerdaten (Namenswechsel) auch schon als Vertragswechsel gilt, oder wie das dann ist (Gesetzeslücke!).

Einen Versuch wäre es wert, dann Umschreibung auf mich, da ich ja im gleichen Haus wohne (natürlich nicht in der gleichen Wohnung, aber das muss die Telekom ja nicht wissen). Andererseits frage ich mich, ob das dann der Telekom das Recht geben würde, die Rufnummer zu ändern - und ob es mir dann noch hilft, wenn ich meine Oma später noch ins Spiel bringe… Nicht, dass die alte Rufnummer dann weg ist.

Ich könnte in einem T-Punkt fragen, aber da werde ich erst recht gelöchert werden, ob wir wirklich eine Wohngemeinschaft hatten, und bearbeiten wird es am Ende dann ohnehin jemand anderes.

Viele Grüße

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Hallo,

ich war damals, um mit ins Telefonbuch zu kommen, als Mit-Anschluß-Inhaber geführt, der Eintrag im Adressbuch sah dann so aus: Nachname, Vorname Vater + Vorname Sohn.

Nach dem Tod meines Vaters musste ich dann wie Du auch, über die Sterbeurkunde, verschickt an die Telekom, den Eintrag meines Vaters als Vertragspartner löschen lassen. Damit würdest Du dann Besitzer des Anschlusses, so wie ich auch.

Wenn das erledigt ist, dann kannst Du für diese Rufnummer den Anbieterwechsel durchführen. Damit verschwindet aber die Rufnummer aus dem Telefonbuch der Telekom !! Deine Oma wäre also so nicht mehr auffindbar, solltest Du berücksichtigen.

Viel Erfolg !!

Hallo,

unsachlich muss man nicht werden!

Die Voraussetzungen für erfolgreiche Portierungen sind von der BNA vorgegeben.
Die Prozedur ist transparent und nachvollziehbar.
Wenn eine Portierunge nicht klappt, dann liegt das sehr oft daran, dass die Namen der Vertragspartner nicht voll identisch sind.

Jeden Tag wechseln hunderte bis tausende Kunden den Anbieter erfolgreich, hier ein grundsätzliches Problem beim Anbieter „Telekom“ zu sehen ist schlichtweg falsch.

Die anderen können nämlich auch sehr gut MIst bauen - und is zu Letzt behaupten, der Fehler liege beim jeweils anderen…

Ich habe da eine Portierung von 1&1 zu Vodafone in Erinnerung, da war der Kunde einen Monat ohne Telefon…

Hallo,

in der Tat kann ein Verstorbener keine Portierung veranlassen.
Der einzig korrekte Weg ist die Vetragsübernahme auf die Oma, danach die Portierung.

Ob bei Vertragsübernahme eine neue Vertragslaufzeit beginnt, sagt dir der Anbieter.
Wobei ich denke, dass dies nicht rechtens wäre!
Ich würde erst mal fragen, dann, wenn die eine neue Laufzeit starten wollen, kannst du noch im Rechtsbrett nachfragen.

Meines Wissens übernimmt die Oma im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge Rechte Pflichten des bestehenden Vertrages, eine neue MVLZ lässt sich meiner Meinung nach hier nicht begründen. Keinen Tarifwechsel machen! Aufpassen, was in der AB steht!

Bundesnetzagentur schreibt was anderes
Hallo,

die Bundesnetzagentur schreibt doch glasklar, dass eine Rufnummernmitnahme nur für die gleiche Person möglich ist (siehe Link). D.h. von der Oma auf mich geht es (normalerweise) nicht. Ich weiß aber nicht, wer das genehmigen muss - ob die Bundesnetzagentur hier selbst im Spiel ist als Wächterin über die Rufnummern, oder ob die Telekomfirmen das untereinander ausmachen und ob es abweichende Beispiele gibt (persönliche Erfahrung?!).

Es ist auch ein Witz, dass keiner(!) der diversen Call-Center-Mitarbeiter das wußte, obwohl es sich um eine Standardfrage handelt!

Gruß

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Cool Line Marke Magenta
Servus,

unsachlich muss man nicht werden!

da hast Du recht. Der Gerechtigkeit halber sei vermerkt, dass es doch nicht so ganz arg schlimm war:

Bei der „Rückkehr“ von 1&1 zur Telekom konnten immerhin zwei von drei Rufnummern mitgenommen werden, die Zeit ohne jeden Anschluss nach draußen dauerte weniger als eine Woche und schon nach einem halben Jahr war über die Hälfte der zugesicherten Eigenschaften gegeben. Wenn man die vielen Stunden in der Warteschleife der Cool Line nicht rechnet und die vielen, vielen Male, die die immer gleiche Geschichte immer wieder erzählt wurde, weil niemand ein Ticket mit einer Fehlerbeschreibung eröffnete, sondern buchstäblich keiner etwas vom anderen wusste, hielt sich auch die Anstrengung in Grenzen, mit der dieses Ergebnis erreicht wurde.

Schöne Grüße

MM