Ruhende Krankenversicherung

Hallo,

ich habe derzeit ein großes Problem was mich beschäftigt.Ich war vor 2 Jahren für eine gewisse Zeit wohnungslos und mittellos. Seit dem hat sich mein Leben gut entwickelt. Ich habe eine tolle Arbeit, Wohnung usw. Jedoch schlugen alle meine Verhandlungen mit der KRankenkasse über die nicht gezahlten Beiträgen fehl. Sie pfänden nun seit November meinen Lohn und verweißen mich immer nur auf das Zollamt was keine Ratenzahlung (warum auch immer ) möchte.

Ich leide an einem sehr hohen Blutdruck und an einer leichten Form der Herzinsuffizenz. Meine Krankenkasse antwortet mir weder auf meine Schreiben noch direkt am Telefon auf meine Frage deshalb stelle ich sie hier.

1.Mein Arzt sagte mir der Behandlungsschein bei einer ruhenden Versicherung berechtigt nicht das ich Medikamente gegen meine chronischen Beschweren bekomme.

2.Antwortet mir meine Versicherung auf keine Fragen oder der bitte mir einen Behandlungsschein für das aktuelle Quartal zukommen zu lassen… ist das eine gänige Praxis?

  1. welche Leistungen habe ich den bei einer ruhenden Versicherung? Ich meide immer den Arzt aber bei einer Lungenentzündung oder anderen schweren Sachen würde ich doch schon wissen ob ich behandelt werden darf oder nicht.

Ich meine ich weiß das ich das alles zu zahlen habe und das will ich auch, nur mit dieser Kopf durch die Wand Taktik der KK komme ich irgendwie nicht klar.

Hoffe auf eine Antwort und vielen Dank

Hallo,
ich rate bei der Krankenkasse schriftlich den Erlass des Rückstands zu beantragen mit der Begründung, dass du aufgrund deiner damaligen Situation (wohnsitzlos) sowieso keine Krankenversicherung finanzieren konntest und von einer generellen Pflicht zur Versicherung auch nichts wusstest - Die Kasse wird wahrscheinlich da nicht mitspielen, aber du könntest im gleichen Atemzug der Kasse eine Ratenzahlung anbieten, dabei kannst du erwähnen dass das Zollamt keine Ratenzahlung möglich macht. Bei einer Ratenzahlung (die natürlich strikt eingehalten werden muss), hebt die Kasse (so kenne ich es jedenfalls), das Ruhen der Leistungen auf und es besteht voller Leistungsanspruch und nicht nur Anspruch auf Notfallbehandlung.
Am besten ist es, persönlich zur Kasse zu gehen, dort die Sitaution schildern und den „Antrag“ dort persönlich abzugeben.
Gruss
Czauderna