Ruhestörung - Abmahnung vom Vermieter Tagesmutter

Hallo,

ich bin Tagesmutter und habe eine Abmahnung von meinem Vermieter erhalten, ich solle in der kompletten Wohnung Teppich auslegen damit der Trittschutz minimiert bzw. abgestellt wird.

Desweiteren haben wir die Ruhe der anderen Mieter gestört, so wurde es uns schriftlich in Form einer Mahnung mitgeteilt.

Ich muss dazu sagen, ich weiß dass Kinder nicht geräuschlos sind, aber sie sind auch nicht übertrieben laut.

Ich weiß, teils ist meine Schuld schuld, teils muss ich aber auch beachten, dass das Mietobjekt sehr hellhörig ist, die Wohnungstür nicht wirklich isoliert ist.

Was kann ich gegen diese Abmahnung tun? Denn ein protokoll über die Ruhezeiten und die mehrfachen Anmerkungen

„Wir haben Sie wiederholt darauf hingewiesen“ entsprechen nicht der Wahrheit, denn es war EINMAL jemand im Haus unangemeldet und die Dame (Häuserverwalterin) meinte, sie habe die Adresse (muss ich bei einem Gewerbe leider angeben) gefunden unter Tagesmutter Einträge. Damals wusste sie nicht mal, ob ich überhaupt Kinder regelmäßig betreue, wies mich aber darauf hin, komplett Teppich zu legen, worauf ich ehrlicherweise nicht reagierte, da wir frisch überall mit Trittschall Laminat gelegt hatten.

Nun meine Frage, ist die Abmahnung rechtsgültig? Muss ich auf die Abmahnung reagieren, damit sie NICHT rechtsgültig wird und einen Nachweis verlangen.

Außerdem muss ich leider anmerken, haben wir selbst ein Problem mit den Mieter über uns und neben an. Haben uns zwar nie beschwert, da ich dachte, wenn die Nachbarn mit Hund von oben hinnehmen, dass hier Kinder sind, nehmen wir hin, dass er auch im Treppenhaus bellt, auch nach 20 Uhr sowie die Streiterein der Nachbarn neben an.

Wie soll ich angemessen reagieren? Fange ich auch an, ein Protokoll zu erstellen?

Wie gesagt ich möchte keinen Ärger, sehe aber die Abmahnung nicht ein.

Danke und Freundliche Grüße

Hallo,
da das nicht Ihre Wohnung ist, müssen Sie das nicht tun, sondern Ihr Vermieter.Der ist dafür zuständig.
Ich selbst hab in einem herllhörigem Haus gewohnt, und weiß, wie das ist.
Auch kenne ich das, wenn sich der andere Mieter aufregt, das man zu laut ist, obwohl er weiß, das das Haus hellhörig ist und das Kinder da sind.
Auf die Abmahnung würde ich auch nicht reagieren, denn es sind Kinder.Kinder kann man nicht anbinden, wie Tiere. Sie sind manchmal laut.Auch selbst ist man das manchmal.Eine gewisse Lautstärke darf auch sein.
Die Ruhezeiten sind nur von 12Uhr bis 14Uhr und ab 20 Uhr etwas leiser und ab 22Uhr sollte man versuchen nicht so laut zu sein.Ich würde mal einen Mieterschutzbund oder Rechtschutz anrufen.Die wissen es 100%tig, wie man vorgehen sollte.Wie gesagt, machen kann der Mieter und der Vermieter nicht viel.LG

Moin,Moin,da kann ich leider nicht helfen.
MfG Peter Reglin

Hallo SusiEnde,

ich kann/muss Ihnen raten, sich anwaltliche Hilfe zu holen.

Am Besten bei einem Fachanwalt für Mietrecht, wenn Sie einen privatrechtlichen Mitvertrag abgeschlossen haben und im anderen Fall einen für Gewerbemietrecht.

Thomas

Hallo,

Kinderlärm ist grundsätzlich hinzunehmen wurde erst per Gesetz geregelt.
In der Wohnung sollte man in der Mittagszeit und ab 21h auf Ruhe zu achten.
Die Abmahnung ist unwirksam,würde mich aber noch beim Rechtsanwalt beraten lassen und dementsprechend reagieren.
Alles Gute

Hallöchen, da bin ich jetzt absolut die falsche Adresse, habe keine Ahnung, wie man mit solchen Abmahnungen sinnvollerweise umgeht und was erlaubt ist oder geduldet werden muss.

Ich wünsche Dir noch ein paar hilfreichere Antworten.

Liebe Grüße

Hallo,
wenn man selbst in einem gemieteten Haus wohnt und dort einer Beschäftigung nachgeht (nicht nur in der Tagespflege, sondern auch Homeoffice usw.), muss man seinen Vermieter auf jeden Fall darüber informieren. Es handelt sich hierbei um ein Gewerbe. Sollte der Vermieter damit nicht einverstanden sein, ist das natürlich sehr ärgerlich und bedeutet, dass du keine Tageskinder betreuen darfst.
Deshalb mein Rat: ignoriere nicht. Geh in die Offensive und sprich den Vermieter selber darauf an. Ich bin mir sicher, dass in einem ruhigen, sachlichen Gespräch man bestimmt einiges besprechen kann und vor allen Dingen solltest du Kompromissen gegenüber offen sein, denn der Vermieter sitzt am längeren Hebel. Schreib dir vorher deine Argumente auf, die für den Beruf als Tagesmutter sprechen. Wappne dich für die Argumente des Vermieters, z. b. wenn er auf die Mittagsruhe anspricht. Schau nach, welche offiziellen Bestimmungen es dazu in eurem Haus gibt. Wenn du mit deinem Vermieter im Reinen bist, können die anderen Mieter klagen wie sie wollen, du bist eine „Verbündete“ des Vermieters. Gut wäre natürlich, wenn deine Nachbarn auch zu einem Gespräch bereit wären und man ebenfalls in einem ruhigen, sachlichen Gespräch (Tässchen Kaffee) auch mit ihnen darüber spricht. Ich hoffe, ich konnte helfen :smile: Schöne Grüße

Hallo,
leider kann ich dir keinen Rat geben :frowning:

Wirklich schade, du nimmst ja auch „Ruhestörungen“ deiner Nachbarn hin.

Kannst du dir evtl. beim Jugendamt, Tagesmütterverein o.ä. Ansprechpartner, Rat und Unterstützung holen?

Viele Grüße
Anna

Hallo,

eigentlich ist von den anderen fast alles gesagt worden.
Und es ist wohl auch so, daß die eigenen Kinder sicher noch etwas anderes sind, als fremde Kinder. Es stimmt, als Tagesmutter bist du gewerblich und da gelten unter Umständen andere Regelungen.

Ein vernünftiges Gespräch mit den anderen Parteien halte ich für wenig sinnvoll, da es ja schon vorher zu einigen Reibereien gekommen ist, da sollte man sowas nicht mehr ohne Schlichter tun.

Einen Anwalt empfehle ich auch auf jeden Fall. Sichere dich so gut es geht ab. Warum auf seine Rechte pochen, wenn Gesetze oftmals so kompliziert sind und man damit richtig gut auf die Nase fallen kann. Du solltest dir eine sichere, überlegene Position schaffen.

Reagiere auf jeden Fall auf die Abmahnung. Such dir einen Anwalt, mach nichts mündlich, wirklich! mündliche Absprachen, wie willst du sie beweisen? Falls du auf die Abmahnung antwortest, vielleicht sogar per Einschreiben, damit niemand behaupten kann, du hättest dich nicht gerührt. Ich habe leider viel Erfahrung mit solchen Dingen, aus eigener Erfahrung und durch andere.

LASS DICH BITTE AUF KEINE DISKUSSIONEN ZWISCHEN TÜR UND ANGEL EIN!!!

Vertrau mir, das macht alles nur noch schlimmer. Ein Anwalt wird dir raten, wie du dich zu verhalten hast, vertrau ihm.

Viel Glück für deine weitere Tätigkeit!

Da kann ich leider garnicht weiterhelfen, da ich immer nur in eigenen Häusern gearbeitet hatte und habe. Ich würde empfehlen bei einem Mieterverein nachzufragen. Oder eben nochmal bei diesem Portal. Da wird es doch wohl auch jemanden geben, der sich gut im Thema Mietrecht auskennt.
LG

Hallo,

ich finde diese Frage gehört zu „laufstall.de“. Da kann man dir sicher weiterhelfen. Ich kanns leider nicht.

Gruss

Oje, das sieht nicht so gut aus. Mein Tipp: Das Gespräch mit dem Vermieter suchen und vielleicht eine gemeinsame Lösung finden. Vielleicht kann er sich an den Kosten für die Teppiche beteiligen oder ähnliches. Es ist nun mal so, dass Kinderlärm andere Menschen beeinträchtigt. Vielleicht wohnt im selben Haus ja jemand, der im Schichtdienst arbeitet und auch tagsüber mal etwas Ruhe braucht. Klar gilt Kinderlärm neuerdings nicht mehr als so störend wie anderer Lärm, dennoch sollte man Rücksicht nehmen und gleichzeitig sollen die Kinder ja toben dürfen. Für ein Gewerbe in der eigenen Wohnung braucht man dann keine Zustimmung des Vermieters, wenn es nicht nach außen wirkt. Das gilt auch für die Tagespflege von Kindern, aber soweit ich weiß nur bei wenigen Kindern. Wenn die Arbeit dauerhaft ausgeführt wird und dadurch mehr Lärm, mehr Verkehr (durch die Eltern) vorhanden ist, dann muss soweit ich weiß der Vermieter zustimmen. Das scheint hier nicht passiert zu sein. Wie wäre es denn mit Spielteppichen zum Auslegen? Die Kinder sind ja normalerweise vor allem im Spielzimmer laut und in den anderen Räumen hält sich das Toben ja eher in Grenzen. Vielleicht kann man dort einfach mehrere dieser Spielteppiche auslegen, das ist dann auch gleich eine neue Spielanregung für die Kinder (man kann drauf bauen, mit Matchbox fahren, sich einwickeln…) Und wenn die Teppiche klein genug sind, passen sie auch in die Waschmaschine, das ist dann auch hygienisch. Bei solchen Fällen kann man - zumindest bei uns in B-W - auch bei der zuständigen Betreuerin vom Jugendamt nachfragen oder beim zuständigen Tagesmutterverein.
Ich kann nur sagen: viel Erfolg und hoffentlich eine gute Zusammenarbeit mit dem Vermieter!