Ruhestörung durch Schlagzeug (aus Nachbarhaus)

Hallo,

zum Thema Ruhestörung bezogen auf das musizieren Zuhause gibt es ja genügend Beiträge online… dort wird ja auch (wenngleich abweichend) geschildert, was man als Nachbar tolerieren muss und was nicht. Was mir da jedoch nicht ganz klar ist: gelten hier als „Nachbarn“ nur jene im gleichen Mietshaus oder auch die, die in den umliegenden Wohn-/Mietshäusern wohnen?

Es ist ja am Ende schon ein Unterschied, ob ich mich im gleichen Haus gestört fühle oder als Anwohner eines ganz anderen Hauses. Daher die Frage bezüglich der Auslegbarkeit. Online ist nämlich meist die Rede von den Anwohnern des gleichen Hauses, wenn es um das Thema musizieren Zuhause geht…

Im Nachbarhaus (3 Mietparteien) spielt im Dachgeschoss jemand Schlagzeug – das klingt nicht mal nach üben, sondern einfach nach einem sinnlos drauf einschlagen (meine Wahrnehmung). Ich wohne im Haus daneben (2 Mietparteien) mit ca. 5m Abstand der Häuser zueinander. Das Dachgeschoss vom Nachbarn scheint (zumindest was den Lärm angeht) nicht gedämmt zu sein. Selbst bei geschlossenen Fenstern hört und spürt man das Schlagzeug massiv. Da der Herr gerne mal 30 Minuten „spielt“, dann wieder mal eine Stunde Ruhe ist und es dann abermals losgeht, ist das alles eher unberechenbar und dementsprechend noch nerviger (weil man sich nicht auf eine Uhrzeit einstellen kann). Leider ist das so ein klischeehafter Sozialhilfeempfänger (scheint auch gerne mal einen über den Durst zu trinken – daher ist ein normales reden leider nicht möglich)…

Muss man das also auch als „entfernter“ Nachbar (in einem anderen Haus) hinnehmen? Bin für konstruktive Antworten dankbar (wenn möglich ohne Pöbeleien). Danke!!!

Wenn es das nur scheint, wie kannst du daraus dann eine Schlussfolgerung ziehen?

Wie kommst du zu diesem Urteil? Speziell auf der Grundlage, dass Du offenbar noch nicht mit ihm gesprochen hast?

Versuche erst einmal ein vernünftiges Gespräch mit ihm zu führen bevor Du hier Deine klischeehaften Kategorisierungen von Dir gibst.

Lärmbelästigung richtet sich nicht nach der Entfernung zwischen Lärmquelle und Ohr sondern danach, welche Lärmstärke (Dezibel) das Ohr erreicht. Es empfiehlt sich vor einem Gespräch erst einmal das zu überprüfen, denn vielleicht liegt ja überhaupt keine Lärmbelästigung nach dem Gesetz vor.

Aber auch da kann ein freundliches Gespräch helfen, wenn man so schnöselhafte Ausdrücke, wie weiter oben aufgeführt, nicht ins Gespräch einbringt.

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Danke für deine eher überhebliche Antwort. Sorry auch, falls du meinen Beitrag nicht verstanden hast, denn „schnöselhafte Ausdrücke“ habe ich nicht benutzt… bin eher im Bereich „sachlich“ verblieben, aber das scheint dir nicht zu schmecken…

Ein freundlicher Gesprächsversuch hat in der Tat bereits stattgefunden - aber der Herr wollte gar nichts hören! Und in der Tat weiß ich zu 100%, dass er das klischeehafte schlechte Bild des „Hartz4“-Empfängers abbildet… (sowohl was die Sauferei, als auch die anderen Klischees angeht) Selbst die Mieter des Hauses, in dem er wohnt, sind genervt! Und das mit dem Hartz4 habe ich lediglich zur Verdeutlichung der Problematik eines vernünftigen Gesprächs angefügt. Es war keine Pauschalisierung in irgendeiner Form…

Aber danke für dein Feedback, wenngleich es eher mich angreift, als hilfreich war.

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Es ist eine ganz eindeutige Pauschalierung in dieser speziellen Form.

Und Deine nachgeschobenen Rechtfertigungen kannst Du Dir sparen. Die können stimmen oder auch nicht, im Forum kann das niemand überprüfen.

Mach ein schriftliches Lärmprotokoll, am Besten über 2 -3 Wochen.
Damit kannste dann bei der Polizei, wegen fortgesetzter Ruhestörung, Anzeige erstatten.
ramses90

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Die wichtigste Frage ist wohl, zu welchen Uhrzeiten er „lärmt“.
Btw: Sogar begnadete Schlagzeug - Maestro’s wie z.B. Phil Collins haben mit „draufhauen“ angefangen.

Ich schreibe hier mal aus Sicht eines Drummers, da ich selber eine bin. Das „klingt nichtmal nach üben“ kommt warhscheinlich daher, dass er zu seinen Lieblingstracks mitzuspielen und es halt noch nicht drauf hat aber irgendwas muss er ja üben. Bei jedem Instrument tönt üben in early Stage ziemlich unschön. Wer mal einen Neu Saxophonisten neben sich in der Wohnung gehabt hat, weiss was ich meine. That being said - Das Drum ist sicher eines der lautesten Instrumente.

Betr. Dämmung - Falls es sich um ein echtes Drum handelt, kannst du machen und dämmen wie du willst, das wird alles nichts helfen. Das EINZIGE was etwas bringt ist ein „Raum im Raum“, fachmännisch abgedichtet. Kostet ein Vermögen. Aber sogar dann wird man das noch etwas hören. Das Drum ist ja fürs projezieren gemacht und speziell die Bassdrum Frequenzen sind einfach zu langwellig, die gehen dir durch jede Wand. Das Snare ist meistens so laut, das wirst du auch immer hören. Also sogar wenn er das dämpfen will und vielleicht sogar tut, wirst du es noch (gut) hören.
Mit den 30 Minuten hast du noch Glück - Bei mir sind das meistens 2 Stunden Sessions :slight_smile:
Viele Drummer mit etwas Knete weichen daher in Wohnungen auf E-Drums aus aber sogar das hört man im ganzen Haus, sicher in der WOhnung drunter/drüber. Evtl nicht in einem anderen Haus.

Zur legalen Situation: Ich weiss nicht wie’s bei euch in DE ist aber hier in der Schweiz darf man rechtlich 2 Stunden pro Tag Lärm machen, solange man sich an die Nachruhe hält, da kann dir keiner was.

Aus Erfahrung würde ich das einfach mit dem ansprechen und zwar bevor du das Ganze monatelang mitgemacht hast und ihm am liebsten an die Gurgel springen möchtest. Er kann an der Laustärke leider nicht viel ändern. Das einzige was den Lärm ganz entfernt wäre ein separater Proberaum, am besten in Industriegegenden und dergleichen. Die mittelteure mittige Option wäre ein Edrum und die tuerste Option wäre ein E Drum im Raum im Raum, da würdest du wahrscheinlich nichts mehr von ihm hören. Kosten punkt ligt aber bei Minimum 10k für den Raum und ca 2-6k für ein E Drum

In Deutschland ist das Ländersache.
Geregelt in den Immisionsschutzgesetzen, etwa im §10 LImschG NRW:

„Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte), dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, daß unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.“

Das LImschG NRW erlaubt den örtlichen Ordnungsbehörden, Ausnahmen zu erlauben.

Meine Stadt schreibt folgende glorreiche Sätze:
„Von dem Verbot der Nutzung von Geräten, die der Schallerzeugung oder Schallwidergabe
dienen (§ 10 Abs. 1 und 2 LImschG) sind Straßenmusiker in der Zeit […] ausgenommen, denen vom
Bürgermeister eine Sondernutzungserlaubnis gem. § 18 StrWG NRW erteilt wurde. Die
Ausnahme gilt nur für die Bereiche der innerstädtischen Fußgängerzonen von Iserlohn und
Letmathe und nur im Zusammenhang mit dem genehmigten Musizieren. Sie steht zudem unter
der Bedingung, dass die Geräte nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte
Personen nicht erheblich belästigt werden.“

Grandios! Wenn unbeteiligte Person nicht erheblich gestört werden, dürfen sie Musik machen - das ist keine Ausnahme, denn wenn niemand erheblich belästigt wird, dann darf sowieso Musik gemacht werden.

Vergleich:
Landesrecht sagt „Man darf nur bei Grün über die Ampel laufen.“
Stadt sagt „Mit Ausnahmegenehmigung darf man immer über die Ampel laufen - aber nur, wenn sie Grün zeigt.“

Da fliegt die Stirn mal wieder auf den Schreibtisch.

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