Hallo,
zum Thema Ruhestörung bezogen auf das musizieren Zuhause gibt es ja genügend Beiträge online… dort wird ja auch (wenngleich abweichend) geschildert, was man als Nachbar tolerieren muss und was nicht. Was mir da jedoch nicht ganz klar ist: gelten hier als „Nachbarn“ nur jene im gleichen Mietshaus oder auch die, die in den umliegenden Wohn-/Mietshäusern wohnen?
Es ist ja am Ende schon ein Unterschied, ob ich mich im gleichen Haus gestört fühle oder als Anwohner eines ganz anderen Hauses. Daher die Frage bezüglich der Auslegbarkeit. Online ist nämlich meist die Rede von den Anwohnern des gleichen Hauses, wenn es um das Thema musizieren Zuhause geht…
Im Nachbarhaus (3 Mietparteien) spielt im Dachgeschoss jemand Schlagzeug – das klingt nicht mal nach üben, sondern einfach nach einem sinnlos drauf einschlagen (meine Wahrnehmung). Ich wohne im Haus daneben (2 Mietparteien) mit ca. 5m Abstand der Häuser zueinander. Das Dachgeschoss vom Nachbarn scheint (zumindest was den Lärm angeht) nicht gedämmt zu sein. Selbst bei geschlossenen Fenstern hört und spürt man das Schlagzeug massiv. Da der Herr gerne mal 30 Minuten „spielt“, dann wieder mal eine Stunde Ruhe ist und es dann abermals losgeht, ist das alles eher unberechenbar und dementsprechend noch nerviger (weil man sich nicht auf eine Uhrzeit einstellen kann). Leider ist das so ein klischeehafter Sozialhilfeempfänger (scheint auch gerne mal einen über den Durst zu trinken – daher ist ein normales reden leider nicht möglich)…
Muss man das also auch als „entfernter“ Nachbar (in einem anderen Haus) hinnehmen? Bin für konstruktive Antworten dankbar (wenn möglich ohne Pöbeleien). Danke!!!