HAllo, zuerst würde ich das Gespräch suchen. Meistens hat man damit Erfolg. Sollte sich keine Lösung finden, so bleibt Dir das Recht der Minderung. Dabei solltest Du genau Buch führen, d. h. Stunde, Tage unsw. aufschreiben. Bedenke! Die Miete kann man nur für die Zukunft mindern und nicht rückwirkend. Die Minderung must Du Deinem Vermieter ankündigen und ihm eine Abhilfefrist gewähren.
Wenn nichts mehr hilft, so solltest Du auf Unterlassung klagen, verbunden mit einem Zwangsgeld.
BB
Hallo Stephan!
Ich wäre auch so ein Kandidat, da ich
schwer wach werde. Allerdings haben auch
wir Rechte ;o))…
Hast Du Dich denn schon mit ihm
unterhalten und nach einer Lösung
gesucht?!? z. B. kann ich hier
telefonischen Weckdienst empfehlen!
Vom Telefon werden auch die meisten wach,
die sonst drei Wecker brauchen und unter
www.weckruf.de gibt es diesen Dienst
absolut kostenfrei!!
Naja…es gibt sicherlich einige
Lösungsmöglichkeiten!
Sollte derjenige nicht gesprächsbereit
sein, dann kannst Du Schritte
unternehmen, z. B. auch den Vermieter
„zwingen“ etwas zu unternehmen mittels
Mietminderung, die Dir bei übermäßiger
Lärmbelästigung zusteht!
Gruß
Bernd
Hallo Zusammen,
welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es,
wenn ein Mieter seinen Radiowecker um
5:00 Uhr morgens so laut eingestellt hat,
das man in der Wohnung darüber und im
Treppenhaus jedes Wort verstehen kann.
Weiterhin braucht dieser Mieter mind.
eine halbe Stunde bis er von diesem
Raddau wach wird.
Wenn man einen leichteren Schlaf hat ist
an weiterschlafen in diesem Falle nicht
zu denken.
Gibt es die Möglichkeit denjenigen auf
Ruhestörung, Schmerzensgeld und ähnliches
zu verklagen?
Gruß
Stephan