Liebe Leute,
angenommen jemand (J) wohnt in einer Erdgeschosswohnung in einem Haus, das ca. 5 Meter vom Nachbarhaus entfernt steht. Angenommen dieses Nachbarhaus ist ein Apartmenthaus, das von einer Versicherungsagentur (V) vermietet wird.
Weiter angenommen in diesem Apartmenthaus wohnt ein Mieter (M), der vorzugsweise gerne ab ca. 23.30 bei offenem Fenster Party macht. Der angenommene Appartmenthaus-Mieter ist nicht wirklich zu erreichen (zu viele Klingeln an der Haustür) und auf Rüberrufen in sein Zimmer reagiert er auch nicht, sodass das Problem vor Ort nicht geklärt werden kann (es sei denn, J riefe die Polizei). Der Vermieter von M hat nach telefonischer Rücksprache offenbar kein Interesse, das Problem weiter zu verfolgen.
Was kann J theoretisch und praktisch noch tun? Wäre die Versicherungsagentur V nicht doch zuständig?
Vielen Dank für Eure Einschätzung
Det