Ruhestörung Nachbarhaus

Liebe Leute,

angenommen jemand (J) wohnt in einer Erdgeschosswohnung in einem Haus, das ca. 5 Meter vom Nachbarhaus entfernt steht. Angenommen dieses Nachbarhaus ist ein Apartmenthaus, das von einer Versicherungsagentur (V) vermietet wird.

Weiter angenommen in diesem Apartmenthaus wohnt ein Mieter (M), der vorzugsweise gerne ab ca. 23.30 bei offenem Fenster Party macht. Der angenommene Appartmenthaus-Mieter ist nicht wirklich zu erreichen (zu viele Klingeln an der Haustür) und auf Rüberrufen in sein Zimmer reagiert er auch nicht, sodass das Problem vor Ort nicht geklärt werden kann (es sei denn, J riefe die Polizei). Der Vermieter von M hat nach telefonischer Rücksprache offenbar kein Interesse, das Problem weiter zu verfolgen.

Was kann J theoretisch und praktisch noch tun? Wäre die Versicherungsagentur V nicht doch zuständig?

Vielen Dank für Eure Einschätzung
Det

Hallo,

Weiter angenommen in diesem Apartmenthaus wohnt ein Mieter
(M), der vorzugsweise gerne ab ca. 23.30 bei offenem Fenster
Party macht.

bei dieser Uhrzeit getrost Polizei oder Ordnungsamt rufen.

Der angenommene Appartmenthaus-Mieter ist nicht
wirklich zu erreichen (zu viele Klingeln an der Haustür) und
auf Rüberrufen in sein Zimmer reagiert er auch nicht, sodass
das Problem vor Ort nicht geklärt werden kann (es sei denn, J
riefe die Polizei). Der Vermieter von M hat nach telefonischer
Rücksprache offenbar kein Interesse, das Problem weiter zu
verfolgen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gäbe es vielleicht noch folgende Möglichkeit:

Eigenen Vermieter über die wiederholten nächtlichen Lärmbelästigungen schriftlich informieren und Abstellung verlangen, ansonsten Mietminderung androhen.
Hier kommen ebenfalls betroffene Mitmieter besonders gut.
Mit diesem Schreiben wendet sich der VM des gestörten Mieters an den VM des lärmenden Mieters und fordert diesen auf seinen M. zur Ordnung zu rufen, weil er ansonsten die Ausfälle durch die Mietminderung von ihm zu holen gedenkt.
So hätte der VM des lärmenden Nachbarn gleichzeitig einen Ansporn zu reagieren und ein Druckmittel, in dem er nämlich die vom gestörten Mieter angedrohte Mietminderung letztendlich an den lärmenden Mieter weitergeben würde.
(Habe das mit ähnlichem Hintergrund schon miterlebt)

Lärmprotokoll anfertigen
Zeugen benennen
Leidensgenossen finden und benennen und VM des lärmenden Mieters anschreiben. Das kann der Mieter auch selbst tun.

Gruß
Maja

Hallo Maja,

danke für Deine Tipps. Prima wäre es, wenn man nicht gleich die Polizei rufen oder mit Mietkürzungen drohen müsste. Aber natürlich hast Du recht. Andere Möglichkeiten scheint es nicht zu geben, wenn es den Vermieter des Ruhestörers nicht interessierte.

Vielen Dank & viele Grüße
Det

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