Ruhestörung bei Wohnungsgenoss. melden

Studenten-WG A wohnt im 1. Stock eines Wohnblocks.
Familie B in der Wohnung darunter begeht häufig
Ruhestörungen in Form von sehr lauter und andauernder
Musik, Geschrei der Mutter und der Kinder über mehrere
Stunden zu allen erdenklichen Tageszeiten.
Ein Bewohner der Studenten-WG A hat daraufhin mehrfach
versucht, mit Familie B über eine Minderung des Lärms
zu
reden und wurde dabei beschimpft. Ein Abstellen des
Lärms erfolgte nicht.
Daraufhin hat Studenten-WG A mit Familie C gesprochen,
die die Wohnung neben Familie B bewohnt. Auch Familie C
fühlt sich gestört und wurde mehrmals von Familie B
beschimpft. Familie C hat sich bereit erklärt bei einer
Beschwerde bei der Wohnungsgenossenschaft durch
Studenten-WG A die Ruhestörung durch Familie B zu
bestätigen.

Wie sollte ein Schreiben an die Wohnungsgenossenschaft
formuliert werden, damit es nicht einfach in der
Schublade verschwindet? Sollte versucht werden weitere
Parteien zum Unterschreiben zu bewegen? Was muss
unbedingt in einer solchen Beschwerde stehen und worauf
ist weiterhin zu achten (weitere Ruhestörungen mit
Datum und Uhrzeit festhalten etc.)? Sollte eine
Bestätigung von Nachbarn und Übermietern der
Studenten-WG A eingeholt werden, die besagt, dass die
WG selbst keinen übermäßigen Lärm produziert um einer
Art „Rückbeschwerde“ von Familie B entgegen zu wirken?

Vielen Dank,
Seraphim

Hallo Seraphim.
Da es mir in meinem jungen Leben noch gewaltig an Lebenserfahrung fehlt, steht hinter jedem Satz erst einmal ein Fragezeichen.

Zumal ich gar nicht verstehe, wieso A sich bei der Wohnungsgenossenschaft nur beschweren möchte. Ich würde in Angesicht der Situation die Miete kürzen. Interessant zu den Mietminderungen (zu der auch permanente Lärmbelästigung der Nachbarn gehört) finde ich: http://www.123recht.net/article.asp?a=29&p=1
Äquivalent hierzu Beispielmuster für die Mietminderung:
http://www.123recht.net/article.asp?a=330&f=service_…

Ansonsten kann man auch mal hier gucken, ob etwas passendes dabei ist (oder sich zumindest daran orientieren) :
http://www.122musterbriefe.de/

Wie sollte ein Schreiben an die Wohnungsgenossenschaft
formuliert werden, damit es nicht einfach in der
Schublade verschwindet? Sollte versucht werden weitere

Mietminderung macht doch immer Druck, oder? Immerhin wollen die ihr Geld auch haben. Und wenn mehrere Parteien die Miete dann kürzen, wird das denen schon an die Niere gehen.

Parteien zum Unterschreiben zu bewegen? Was muss
unbedingt in einer solchen Beschwerde stehen und worauf
ist weiterhin zu achten (weitere Ruhestörungen mit
Datum und Uhrzeit festhalten etc.)? Sollte eine

Richtig. Ein Protokoll zu führen ist sehr wichtig. Natürlich sollte man das Datum/Uhrzeit und Art detailliert festhalten. Gut macht es sich, wenn andere Mietmieter dies bestätigen können und als Ohrenzeugen dienen.

Bestätigung von Nachbarn und Übermietern der
Studenten-WG A eingeholt werden, die besagt, dass die
WG selbst keinen übermäßigen Lärm produziert um einer
Art „Rückbeschwerde“ von Familie B entgegen zu wirken?

In dem Schreiben an die Wohnungsgenossenschaft würde ich so etwas zunächst gar nicht einfügen. Dann streitet man ja schon etwas ab, bevor man beschuldigt wurde - im Nachhinein (so finde ich) wird das bei einer Rückbeschwerde unglaubwürdig klingen. Wenn die Beschwerde gegen A erhoben worden ist, hat A immer noch die Möglichkeit, sich zu rechtfertigen. Abgesehen davon wird Familie C im späteren Zeitpunkt hoffentlich nicht die Seiten gewechselt haben. Familie C wird A da dann wohl decken.

Also: Mietminderung / Beschwerde A mit Famile C über B
Die Links gut durchlesen oder selbst dazu etwas recherchieren. Im Web findet man etliches, was mit Lärmbelästigung durch den Nachbarn zu tun hat. Das kann ich nur empfehlen.

Häufig wird aber auch die Alternative: „Wegziehen“ genannt…

Viele Grüße
Disap

Hallo.

Man könnte auch mal über eine Strafanzeige nachdenken. http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/o…

„Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“

Natürlich sollte man dieses noch einmal im Landes-Immissionsschutzgesetz seines eigenen Bundeslands nachlesen.
Aber eine Anzeige wird natürlich die Fronten stark verhärten und ob das nun wünschenswert ist, sich mit den Nachbarn gänzlich zu verfeinden?

MfG!
Disap

Hallo, bevor die Miete gemindert werden kann, muss man der Genossenschaft die Möglichkeit geben, den Mangel abzustellen!
Ein Lärmprotokoll und Zeugenaussagen sind der erste Schritt.

LG