Rumgetrampel aus der Wohnung Oberhalb

Hi Leute,

seit neuestem ist der Wohnung über mir eine Familie, die sehr lautstark durch die Bude zu trampeln pflegt. Das hört man dann auch ganz bequem und mühelos abends im Bett.
Tagsüber wird (zumindest den Geräuschen nach zu urteilen) die Wohung täglich umgeräumt.

Gibts irgendwo im www eine Möglichkeit, hierfür nach einschlägigen Gerichtsurteilen zu suchen.
Ich will herausfinden, wieviel ich zu dulden habe und was zuviel ist.

Danke

Tom

ein freund von mir hatte / hat das gleiche problem. von oben UND von nebenan. lärm muss bis zu einer gewissen grenze akzeptiert werden (wenn etwa ruhezeiten nicht verletzt werden).

sollte es kein normaler trittschall sein, hast du die möglichkeit eine messung vornehmen zu lassen. liegt der wert aber innerhalbd er zumutbarkeitsgrenze, musst du sie selbst zahlen. andernfalls muss der vermieter abhilfe schaffen. bis dahin kannst du miete mindern.

da das thema aber sehr komplex ist, solltest du deinen örtlichen mieterverein aufsuchen und dich beraten lassen.

hier noch ein paar sachen (quelle: berliner mieterverein)

Kinderlärm: Schreit ein Säugling in der Nacht, so ist es nur dann eine erhebliche Belästigung, wenn die Mutter daran schuld ist (LG Berlin JR 53, 24). Der Lärm spielender Kinder muss in gewissem Umfang von jedem Hausbewohner hingenommen werden (LG München WM 87, 121; AG Hannover WM 87, 218), selbstverständlich dürfen Kinder in einer Wohnung spielen und dabei lachen, weinen und schreien. Allerdings müssen die Eltern, insbesondere während der allgemeinen Ruhezeit - mittags von 13.00 bis 15.00 Uhr und abends ab 22.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 7.00 Uhr - darauf achten, dass Mitbewohner nicht unzumutbar gestört werden

Was kann ein Mieter tun,
wenn er durch unzulässigen Lärm gestört wird? (ACHTUNG: HIER KOMMT ES AUF DIE DEFINITION VON UNZULÄSSIG AN!!)

Er kann gegen den vorgehen, der den Lärm verursacht. Hilft ein Gespräch nicht, kann er unter Umständen eine Einstweilige Verfügung beantragen.

Der Mieter informiert die nach der LärmVO zuständige Verwaltungsbehörde. Die Verwaltungsbehörde kann zum Beispiel die störende Musikanlage in einer Diskothek so verplomben, dass sie nicht mehr zu laut eingestellt werden kann. Sie kann ein Bußgeld androhen, wenn die Fenster nicht geschlossen gehalten werden usw. In dringenden Fällen (nachts, am Wochenende) kann auch die Polizei gerufen werden. Beruht der Lärm darauf, dass ein Nachbar behördliche Auflagen nicht einhält, kann das Umweltamt eingeschaltet werden; der Mieter kann aber auch selbst direkt gegen den Nachbarn vorgehen (BGH WM 93, 275).

Der Mieter muss sich nicht selbst um den Lärm kümmern. Er kann von seinem Vermieter verlangen, dass dieser dafür sorgt, dass der Lärm aufhört. Hierzu ist der Vermieter nach dem Mietvertrag verpflichtet, denn er muss die Wohnung in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand halten, auch wenn damit hohe Kosten verbunden sind (LG Hamburg WM 84, 79). Auch hier kann der Mieter sich natürlich vom Mieterverein unterstützen lassen.

Der Mieter kann die Miete kürzen (siehe Info Nr. 12 und Info Nr. 79). Eine Minderung um 10 bis 20 Prozent ist zum Beispiel zulässig, wenn er nachts nicht schlafen kann, weil die Musik aus einer Diskothek sehr laut zu hören ist (AG Köln WM 78, 173; AG Gelsenkirchen WM 78, 66). Auch bei Wort- und Klopfgeräuschen aus Gaststätten kann die Miete um 11 Prozent gekürzt werden (LG Köln WM 87, 272).

Der Mieter kann die Wohnung fristlos kündigen, wenn der Lärm so stark ist, dass er die Gesundheit des Mieters gefährdet (§ 569 Abs. 1 BGB). Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn andauernd aus einer unter der Wohnung liegenden Gaststätte die Nachtruhe gestört wird (AG Kerpen WM 78, 68).

Der Mieter kann den Störer auf Schadenersatz verklagen (§ 823 BGB).

Hallo,

Dein Problem ist wirklich ärgerlich. Genau so ärgerlich finde ich aber das sofortige Geschrei nach Justizia. Wie wäre es damit als erstes einfach einmal da oben zu klingeln und ein normales Gespräch zu suchen? Zumindest der Inhalt Deines Thread lässt daran zweifeln, dass Du bereits die Kommunikation gesucht hast.

mit besten grüßen Steffen B.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
ist der Krachmacher Mieter oder Eigentümer.
Wen Mieter, dann den Vermieter einschalten. Klappt es nicht mit Reden und Kuscheln, kann Mietkürzung den Druck bringen.
Wenn Eigentümer, verkaufe asap bzw. fliehe.
Gruß
Michael

Hi Steffen B.

Dein Problem ist wirklich ärgerlich. Genau so ärgerlich finde
ich aber das sofortige Geschrei nach Justizia. Wie wäre es
damit als erstes einfach einmal da oben zu klingeln und ein
normales Gespräch zu suchen? Zumindest der Inhalt Deines
Thread lässt daran zweifeln, dass Du bereits die Kommunikation
gesucht hast.

Danke für die Antwort, die hilft mir leider nicht wirklich weiter.

Außerdem flehe ich Dich und die ganze www-Communitiy um Vergebung an, daß mich die pure Neugier gepackt hat und ich mich nur mal auf einfache (und kostengünstigste) Methode schlau machen wollte noch bevor ich die letzte Kommunikationsmöglichkeit ausgeschöpft war.

Da Du ja diesbezüglich Inhaber der Absoluten Wahrheit bist, würde ich Dich gerne bei meinem weiteren Vorgehen um Rat fragen.

Gruß

Tom

2 Like

Hi,
mit diesem Posting bestätigst Du aber eher noch, dass der Schreiber, auf Du so schimpfst Recht hat.

A.

1 Like

Hallo,

vorausgesetzt Du bist Mieter:
stell Deine Frage nochmal im Mietrechtsbrett, damit die dortigen Experten sie auch lesen können.

Nachdem Du da von einer Familie sprichst, zu der sicher auch mind. ein Kind gehört, ist das nämlich nicht so einfach. Durch Kinder verursachter Lärm ist in den allermeisten Fällen hinzunehmen, auch mitunter in den Ruhezeiten.

Gruß
Maja

Hallo Herr Schwesig,

Danke für die Antwort, die hilft mir leider nicht wirklich
weiter.

Warum nicht? Eventuell erübrigt sich ja nach einem klärenden Gespräch die Suche nach den rechtlichen Möglichkeiten…

Außerdem flehe ich Dich und die ganze www-Communitiy um
Vergebung an, daß mich die pure Neugier gepackt hat und ich
mich nur mal auf einfache (und kostengünstigste) Methode
schlau machen wollte noch bevor ich die letzte
Kommunikationsmöglichkeit ausgeschöpft war.

Gibt es da etwas zu vergeben? Das habe ich auch schon so gemacht! Dein Post erweckte bei mir rein subjektiv aber nun einmal aber nicht den Eindruck, dass Du ein Gespräch überhaupt in Erwägung ziehst. Falls dies ein Irrtum gewesen sein sollte und Du Dich deshalb durch meinen Hinweis auf den Schlips getreten gefühlt haben solltest, bitte ich hiermit um Entschuldigung.

Da Du ja diesbezüglich Inhaber der Absoluten Wahrheit bist,
würde ich Dich gerne bei meinem weiteren Vorgehen um Rat
fragen.

Ich bin Dir gerne weiterhin behilflich (so weit mir das möglich ist). Allerdings möchte ich Deinen Irrtum, dass ich im Besitz der absoluten Wahrheit bin, vorher berichtigen.

mit besten Grüßen Steffen B.

sternchen!
Hallo!

Außerdem flehe ich Dich und die ganze www-Communitiy um
Vergebung an, daß mich die pure Neugier gepackt hat und ich
mich nur mal auf einfache (und kostengünstigste) Methode
schlau machen wollte noch bevor ich die letzte
Kommunikationsmöglichkeit ausgeschöpft war.

Du willst damit sagen, dass Du das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ für eine allgemeine Rechtsfrage mißbraucht hast? Das wird hier nicht gerne gesehen…