Rundfunkbeiträge Verjährung

Hallo,

ich lebe mit meiner pflegebedürftigen Mutter in einer Wohnung zusammen, sie erhält Hartz4. Ich arbeite seit über 10 Jahren und habe selbst nie Rundfunkbeiträge gezahlt, unter Annahme, meine Mutter ist ja befreit. Nun möchte ich mich anmelden und denke, dass ich einiges nachzahlen muss. Kann ich dann auf Verjährung berufen und nur für die letzten 3 Jahre nachzahlen?

Besten Dank

Die Verjährungsfrist beginnt erst mit Ablauf des jeweiligen Jahres und beträgt 3 Jahre.
Daher wären bei Anmeldung am 1. Dezember 3 Jahre und 11 Monate zu bezahlen, bei Anmeldung am 1. Januar dagegen nur 3 Jahre.

Vielleicht wartest du noch bis Januar und spendest den gesparten Betrag für einen guten Zweck?

(Das habe ich aber nur ganz leise gesagt)

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