Hallo zusammen,
mein Sohn hat eine Rechnung mit einer 4-stelliger Forderung für Rundfunkgebühren erhalten, der sich auf eine Wohnung in Passau bezieht, in der er seit 2006 nicht mehr wohnt und seither durchgehend in Wien wohnhaft ist. Leider hat er damals versäumt, sich beim Einwohnermeldeamt in Passau ordnungsgemäß abzumelden.
Der Forderungszeitraum ist der 01.01.2016 bis 2020.
Vom Eigentümer der Wohnung in Passau liegt eine Bestätigung vor, dass das Mietverhältnis im August 2006 endete und dass im Zeitraum vom 01.01.2016 -2020 kein Mietverhältnis bestand. Mit diesem Schreiben des Vermieters hat mein Sohn Widerspruch eingelegt, der seitens der Beitragsservicestelle nicht anerkannt wird mit der Begründung: „Sie teilen uns erneut mit, dass Sie die Wohnung 94034 Passau bereits 2006 aufgelöst haben. Als Nachweis fügen Sie ein Schreiben Ihres ehemaligen Vermieters bei. Diese Unterlagen sind jedoch für eine Abmeldung nicht ausreichend. Um eine Abmeldung durchführen zu können, benötigen wir eine Kopie der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes Passau.“
Aus meiner Sicht ist die Ablehnung der Gebührenstelle nicht gerechtfertigt, da die Gebührenforderung nur auf eine Wohnung bezogen erhoben werden können und nicht etwa auf einen Wohnort.
Hat jemand hierzu eigene Erfahrungen oder eine konkrete Info für uns?
Vielen Dank im Voraus