Rundfunkbeitrag?

Guten

Guten Tag,

ist das hier rechtens?
Ich finde keine Infos zu diesem Paragrafen…

Danke und viele Grüße

Da ist Paragraph 9

Und hier die ganze Chose: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N

hi,

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

grüße
lipi

Ein nicht personalisiertes Anschreiben ohne Unterschrift und den Hinweis, dass das Schreiben ohne Unterschrift gültig ist? Ich finde das ziemlich dubios.

Wenn ich nicht antworte, dürfen die mir rückwirkend etwas in Rechnung stellen?

Bin ich wirklich gezwungen zu antworten?

Danke!

Gezwungen nicht, aber über kurz oder lang kann man dann Besuch von einem sehr freundlichen Herrn mit Aktentasche bekommen, der auf den Möbeln so nette Aufkleber verteilt…

Hi Uweuwe,
(Beitrag editiert – www Team)

ja, dürfen die und machen die auch.

Insofern tust Du Dir keinen Gefallen wenn Du das Schreiben ignorierst oder falsche Angaben machst. Über kurz oder lang landet der Fall bei der zuständigen Vollstreckungsstelle. Dann geht der Spaß richtig los.

Sollte also tatsächlich schon jemand in Deinem Haushalt die Rundfunkgebühr bezahlen, wäre es dass einfachste dies der Beitragsstelle mitzuteilen und Du hast wieder Ruhe.

Dein
Ebenezer

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Genau so ist es, ein anderer aus dem Haushalt zahlt die Gebühren.

Wenn die ihren Laden ordentlich führen, sollten sie das erkennen können.
So muss ich darauf hinweisen…

Danke euch!!!

hi,

und woher sollen die wissen, wie viele Wohnungen es in dem Haus gibt?
Also ob der gemeldete Beitragszahler bei dir wohnt?

Deine leicht erzürnte Stimmung ist etwas seltsam, wenn man bedenkt, dass sie dir sogar eine online Meldung dazu ermöglichen.
Hier hast du inzwischen mehr geschrieben als - rückwirkend betrachtet - für die Sache nötig gewesen wäre.

grüße
lipi

8 Like

Danke Lipi.

Manchmal will man einfach nur verstehen…
Verstehst du das?

Viele Grüße

Ich auch. Nichtsdestoweniger ist es eine gängige Praxis vieler Behörden.