Runflat Reifen Pflicht, wenn eingetragen?

Guten Tag,
an meinem BMW 5er E61 habe ich wohl serienmäßig RunFlat Reifen montiert.
Jetzt bricht die Winterzeit an und ich schaue mich gerade nach Winterreifen um.
Jetzt meine Frage:
a.) Muss ich auch die Winterreifen als RunFlat montieren, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt oder kann ich normale Winterreifen auf normalen Felgen montieren?
b.) Kann ich notfalls Runflat Reifen auf normale Felgen montieren?
c.) Gibt es, wenn es spezielle RunFlat Felgen geben sollte, ein äusserliches Erkennungsmerkmal dafür?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Alexander

Hallo Alexander,

nein es gibt keine Pflicht, Du kannst auch „normale“ Winterreifen fahren. Mangels Reserverad solltest Du Dir dann aber ein Pannenset zulegen. (hat aber den Nachteil, daß die bei einem ordentlichen Reifenpatzer auch nicht wirklich helfen)
Gruß elmore

Thx für die Antwort,

aber ist es denn dann nicht Pflicht, ein Reserverad dabei zu haben?

Nein, Reserverad ist keine Pflicht. Es gibt mittlerweile auch Neuwagen die ab Werk statt eines Reserverads nur ein Pannenset an Bord haben.
Eine blödsinnige Entwicklung :frowning:

Gruß elmore

Hallo

Diese Pannensets sind vor allem dann echt super, wenn man einen Plattfuß wegen Ventilschadens hat. (Mir schon 2 Mal passiert)

Horst

Hi,

Diese Pannensets sind vor allem dann echt super, wenn man
einen Plattfuß wegen Ventilschadens hat.

ist es nicht so, dass man einen „pannensetgeflickten“ Reifen wegschmeißen muss auf wenn man ihn sonst hätte reparieren können? In dunkler Erinnerung las ich mal sowas in einer Bedienungsanleitung.

J~

Hallo,
ja, Du hast Recht. Der Reifen ist dann nicht mehr zu gebrauchen. Also nur im äußersten Notfall.
Ich hatte ein Loch, das war so groß, dass ich es mit Pannenset gerade knapp 2 km weit bis zu meiner Werkstatt schaffte. Und dank des Pannensets war der Reifen innen so versaut, dass man ihn nur noch entsorgen konnte.
MFG
Pluto