Rüstzeiten im Arbeitsvertrag

Hallo!
Müssen Rüstzeiten in einen Arbeitsvertrag (für zahnmedizinische Angestellte)?
Ich hörte von einem Fall, bei dem eine Zahnarztpraxisübernahme stattfand, bei der auch das Helferinnenteam mit übernommen wurde - was bei einer Übernahme so gehandhabt wird.
Der neue Arbeitgeber bekam die bestehenden Arbeitsverträge zur Einsicht und verlangte dann, dass ein Zusatzformular zum AV geschrieben wird, auf dem die bisherigen Rüstzeiten in der alten Praxis aufgeführt werden. Er begründete es mit der Aussage, dass die Rüstzeiten vom Gesetz her seit neuestem dazugeschrieben werden müssen.
Ich sehe keinen Sinn darin
Rüstzeiten gehören soviel ich weiß zur Arbeitszeit.

Vielen Dank und liebe Grüße W.

Hallo,

könntest du diesen Satz

mal so ausformulieren, daß Deine Frage klar erkennbar wird ?

Grundsätzlich gilt bei Firmenübernahmen der § 613a BGB

Ansonsten gibt es kein Gesetz, das vorschreibt, daß Vorbereitungs- und Abschlußzeiten im Vertrag drinstehen müssen.
Wenn durch Gesetz oder Rechtsprechung festgelegt ist, daß diese Zeiten zu bezahlen sind, muß das nicht zwingend im Vertrag stehen.
Wenn bisher diese Zeiten bezahlt wurden, übernimmt idR der neue Erwerber diese „betriebliche Übung“.

Das Begehren des neuen AG könnte entweder auf Unwissenheit beruhen oder aber mit der Absicht gekoppelt sein, seinen AN ein paar unvorteilhafte Regelungen „unterzujubeln“.

Bei Betriebsübergängen sind Versuche, den § 613a BGB „auszuhebeln“, gar nicht so selten.

&Tschüß
Wolfgang