Rutscht ein Eintrag im Grundbuch im 2. Rang automatisch bei Umschukdung in den 1. Rang?

Wir haben ein Einfamilienhaus auf welches im 1 Rang eine Grundschuld von 123.000 Euro eingetragen hat von der 30.000 Euro bereits getilgt sind. Nennen wir das mal Bank 1

Für eine vermietete Eigentumswohnung ist im 2. Rang eine Grundschuld von 50.000 Euro eingetragen. Nennen wir das mal Bank 2

Frage:

Bei einer Umschuldung der Bank 1 in eine andere Bank kann dann die neue Bank – nennen wir diese mal Bank 3 – die Grundschuld von der Bank 1 übernehmen und wird mit dem neuen Darlehen im 1. Rang eingetragen oder rutscht dann die Bank 2 automatisch in den ersten Rang und die Bank 3 muß mit dem zweiten Rang vorlieb nehmen??
Danke für eine Antwort.

Was mit den Krediten passiert, ist für die Grundschulden bzw. das Grundbuch ohne Belang, d.h nur, weil ein Kredit getilgt, umgeschuldet oder erhöht wird, ändert das nichts am Grundbuch. Die Grundschulden stehen weiterhin unverändert (d.h. vom Betrag, dem Zinssatz und dem Begünstigten her) im Grundbuch. Wenn der Begünstigte aus einer Grundschuld geändert werden soll, ist dafür eine Grundbuchänderung notwendig. Ob und wie die hier von statten gehen kann, hängt von den Kredit- und Sicherheitenverträgen ab und kann somit zumindest derzeit nicht von uns beurteilt werden.

Grundsätzlich ist es aber möglich, daß die Grundschuld ohne Mitsprache von Bank 2 von Bank 1 an Bank 3 abgetreten wird. Aber wie gesagt: grundsätzlich. Es kann durchaus sein, daß die bestehenden Verträge das verhindern oder - bei Verletzung der Verträge - ein Schadensersatzanspruch entsteht.

Gruß
C.