Wir haben ein Einfamilienhaus auf welches im 1 Rang eine Grundschuld von 123.000 Euro eingetragen hat von der 30.000 Euro bereits getilgt sind. Nennen wir das mal Bank 1
Für eine vermietete Eigentumswohnung ist im 2. Rang eine Grundschuld von 50.000 Euro eingetragen. Nennen wir das mal Bank 2
Frage:
Bei einer Umschuldung der Bank 1 in eine andere Bank kann dann die neue Bank – nennen wir diese mal Bank 3 – die Grundschuld von der Bank 1 übernehmen und wird mit dem neuen Darlehen im 1. Rang eingetragen oder rutscht dann die Bank 2 automatisch in den ersten Rang und die Bank 3 muß mit dem zweiten Rang vorlieb nehmen??
Danke für eine Antwort.