Hallo,
steh’ vor einem Problem.
In RW gibt es eine Einzelwertberichtigung für das spezielle Fo-Ausfallrisiko u. eine Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Ausfallrisiko.
Beispiel:
Einer unserer Kunden meldet am 13.12.03 Insolvenz an. Unsere Forderung beträgt 11.600 € (10.000 netto + 1.600 € USt). Zum 31.12.03 wird der Verlust auf 80 % von 10.000 € (= 8.000 € geschätzt).
Mir ist bekannt:
a) Man darf diese Fo noch nicht komplett abschreiben, da noch nicht zu 100 % feststeht, dass die Fo uneinbringlich ist.
b) Am 13.12.03 könnte man eine Umbuchung der Forderung vornehmen. Die Forderung ist durch die Insolvenzanmeldung zweifelhaft geworden. Buchungssatz:
Zweifelhafte Forderung an Forderung 11.600 €
c) Man kann am Jahresende für das geschätzte spezielle Ausfallrisiko eine Einzelwertberichtigung bilden. Buchungssatz:
Einstellung in Einzelwertberichtigung (EWB) an Einzelwertberichtigung zu Fo 8.000,-
Im Soll steht ein Aufwandskonto „Einstellung in Einzelwertberichtigung“. Es wird über die GuV abgeschlossen.
Im Haben steht ein Passivkonto „Einzelwertberichtigung zu Fo“. Es wird über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen.
Am Jahresende hätten wir folgende Einträge in der Bilanz (von obigen Werten)
a) auf der Aktiva:
Zweifelhafte Forderungen: 11.600,-
b) auf der Passiva:
Einzelwertberichtigung: 8.000,-
Ein Bilanzleser kann nun lesen, dass von den 11.600 € der zweifelhaften Forderungen vermutlich 8.000 € uneinbringbar sind.
Meine Fragen:
Gehört das Passivkonto „Einzelwertberichtigung zu Forderungen“ zum EK od. FK?
(EK wäre eigentlich komplett unlogisch)
Wo taucht nun diese „EWB zu Fo.“ in der Bilanz auf?
Normalerweise ist die Passivseite gegliedert in: 1) EK 2) Rückstellungen 3) Vbl. 4) PRA
Ist „EWB“ ein Unterkonto von 3) Vbl.?
Wäre für jede Antwort u. Anregung sehr dankbar!!!
Bedanke mich schon im voraus.
Viele Grüße
Richy